Egal ob Wein vom Großhändler oder neue Töpfe eine Vielzahl von "Neuheiten" und "Schnäppchen" kann man auf einer Messe kaufen. So manches wird schon seit Jahren angeboten.
Früher galt der Grundsatz: Kein Widerruf für Messegeschäfte. Heute lohnt es sich, im Einzelfall etwas genauer hinzusehen.
"Ein Widerrufsrecht steht Ihnen zum Beispiel zu, wenn Sie vom Händler in einiger Entfernung des Messestandes persönlich angesprochen und zum Messestand geführt werden, wo dann der Vertrag abgeschlossen wird", erklärt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale MV. "Oder es werden Ihnen am Stand Waren angeboten, die mit der Messe nichts zu tun haben, wie zum Beispiel Zeitschriften-Abos auf der Grünen Woche. Auch hier besteht ein Widerrufsrecht."
Aber Achtung! Hat der Unternehmer regelmäßig einen Stand auf der Messe, besteht kein Widerrufsrecht, da der Messestand als Geschäftsraum anzusehen ist.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius
Beratungsstelle Rostock