Verbraucher:innen vor Energiearmut schützen

Stand:
Privathaushalte mit niedrigem Einkommen müssen häufig einen großen Teil ihrer Bezüge für Energiekosten ausgeben. Diese Belastung ist in den letzten Jahren gewachsen. Privathaushalte müssen durch gesetzliche Vorgaben besser vor Energieschulden und deren Auswirkungen geschützt werden.
Verbraucher innen vor Energiearmut schützen
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Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Der überdurchschnittlich hohe Anteil der Energiekosten vieler privater Haushalte am Gesamtbudget ergibt sich aus der Höhe der Strom- und Gaspreise, an der Geräteausstattung, der Ausstattung der Wohnungen und letztlich auch an den rechtlichen Bedingungen rund um die Belieferung mit Energie. Einkommensschwache Haushalte beziehen ihre Energie häufig im Rahmen einer Grundversorgung zu teuersten Tarif und sie wechseln seltener den Anbieter. Sie haben zudem weniger Kostenkontrolle und kennen ihre Verbrauchswerte kaum.  Manche sind auch überfordert, ihren Energieverbrauch und dessen Ursachen richtig einzuschätzen. Auch fehlen Rücklagen für die Tilgung hoher Nachzahlungen und auch Ratenzahlungen bereiten Schwierigkeiten. Nicht immer gelingt es deshalb, tragbare Ratenzahlungen zu vereinbaren, so dass eine Versorgungssperre die Folge ist.

 

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • Einkommensschwache Haushalte müssen mit gesetzlichen Vorgaben besser vor Energieschulden geschützt werden. Dazu gehören aber nicht zusätzliche Druckmittel, wie sie in der geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes oder in einen neuen „Energieversorgerpool“ zur Erfassung „schwarzer Schafe“ angedacht sind.
  • Vorsorgungssperren sollen nur Grundversorgern vorbehalten bleiben und mit der Verpflichtung verbunden werden, bezahlbare Ratenzahlungen anzubieten.
  • Verbrauchsschätzungen können zu unberechenbaren Kostenrechnungen führen. Solche Schätzungen dürfen nur die Ausnahme in einem engen zeitlichen Rahmen sein.
  • Es bedarf bei einer Versorgungssperre einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, die auch einer gerichtlichen Prüfung standhält.
  • Die Vorgänge der Sozialbehörden zur Gewährung von Darlehen müssen mit einer externen Prüfung der Angemessenheit und Richtigkeit der Berechnung von Heizkosten verbunden werden.
  • Die Energie, die für die Warmwasserbereitung erforderlich ist, sollte separat erfasst werden, damit die damit verbundenen Kosten beim Leistungsbezug Berücksichtigung finden.

 

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