Missstände bei der Lebensmittelüberwachung beheben

Stand:
Die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre zeigen die Missstände in der Lebensmittelüberwachung auf. Die Verantwortung für die Lebensmittelüberwachung muss vollständig auf Länderebene liegen. Mehr Ressourcen für häufigere und intensivere Kontrollen sind unabdingbar.
Missstände bei der Lebensmittelüberwachung beheben
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Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Der Skandal in 2019 um mit Listerien belastete Wurst bei der Firma Wilke (Hessen) legte bundesweit erneut generelle Schwachstellen in der Lebensmittelüberwachung offen. Die Aufklärung durch die Behörden dauerte zu lang, es bestanden konkurrierende Interessen bezüglich der Lebensmittelsicherheit einerseits und dem Erhalt von Arbeitsplätzen andererseits und die Informationen für Verbraucher:innen waren dürftig.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung werden immer vielfältiger. So soll sie sich künftig auch stärker auf Lebensmittelkriminalität und Betrugsfälle sowie den Tierschutz fokussieren. Mit der Globalisierung steigt zudem die Zahl der international agierenden Lebens- und Futtermittelbetriebe. Ausstattung und Strukturen der (in Mecklenburg-Vorpommern) beim Landkreis angesiedelten Lebensmittelüberwachung reichen oft nicht aus, um Missstände in Lebensmittelbetrieben zeitnah zu erkennen, zu beheben und die Sicherheit von Verbraucher:innen zu gewährleisten.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • Die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwachung muss ausschließlich auf Länderebene liegen.
  • Lieferketten müssen schneller nachvollziehbar sein, zum Beispiel durch ein digitales System, auf das die Lebensmittelüberwachung Zugriff hat.
  • Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung müssen transparent und zugänglich sein, zum Beispiel durch ein „Kontrollbarometer“ oder einen „Smiley“.
  • Das Land Mecklenburg-Vorpommern benötigt so ein Einstufungssystem für Lebensmittelbetriebe direkt an der Ladentür. Es zeigt Verbraucher:innen auf einen Blick, wo der Betrieb bezüglich Hygiene und Produktsicherheit steht.
  • Ohne ein Transparenzsystem ist Verbraucher:innen die zugesagte informierte Wahl nicht möglich. Die neue EU-Kontrollverordnung (in Kraft seit 14.12.2019) ermöglicht ausdrücklich die Einführung von Einstufungssystemen.

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