Energie sparen zu Hause – kleine Tipps mit großer Wirkung

Stand:
Sie überlegen, wie Sie in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus ohne großen Aufwand Ihren Energieverbrauch reduzieren und damit die Kosten senken können?
Off

Sie überlegen, wie Sie in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus ohne großen Aufwand Ihren Energieverbrauch reduzieren und damit die Kosten senken können? Wo schlummern Einsparpotenziale oder welche Maßnahmen bringen tatsächlich etwas?

In dem kostenlosen Online-Vortrag erfahren Sie:

  • Wie Sie mit geringen Investitionen Ihren Energieverbrauch senken
  • Welche Maßnahmen zur Reduzierung des Strom-, Warmwasser- und Heizungsverbrauchs sinnvoll sind
  • Wie Sie bereits durch bewusstes Verhalten Energiesparen können

 

Zielgruppe:
Mieter, Eigentümer und Hausbesitzer – wir haben für jeden die passenden Energiespartipps.

Unser Referent ist Martin Brandis, Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Der Online-Vortrag findet am Dienstag, den 18.02.2020 in der Zeit von 17:30 bis 18:30 Uhr statt.

Melden Sie sich hier zum Online-Vortrag an und nehmen Sie bequem von zu Hause aus teil.

Hinweis: Sofern Sie im Online-Vortrag anonym bleiben wollen, können Sie sich mit der E-Mail-Adresse und einem Pseudonym anmelden. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Online-Vortrag in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.

 

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.