Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Stand:
Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Lebensversicherung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht ist nicht zuständig
  • Deutsches Sicherungssystem Protektor greift nicht
  • Betroffene können erst einmal nur abwarten
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Bereits am 19. Juli hatte die Muttergesellschaft mit Sitz in Deutschland Insolvenz angemeldet. Am selben Tag erklärte auch die Luxemburger Tochter FWU Life Insurance Lux S.A., dass sie die Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen könne. Das Tochterunternehmen hat auch über seine Niederlassung in Deutschland fondsgebundene Lebensversicherungen vertrieben. Allerdings ist Sitz des Lebensversicherers in Luxemburg. 

Da das Unternehmen nicht in Deutschland sitzt, ist nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die  Aufsicht zuständig, sondern die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA). Die CAA hat bereits ein Auszahlungsverbot erlassen, um Versicherungsnehmer:innen zu schützen. 

Die österreichische Tochter FWU Life Insurance Austria AG sei bisher nicht von der Insolvenz betroffen. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) habe aber wegen der Insolvenz des Mutterunternehmens Maßnahmen angeordnet, die den laufenden Betrieb und die Betreuung der Versicherungskund:innen der FWU Austria sicherstellen sollen. Bis auf Weiteres wird die FWU Austria keine Neugeschäfte eingehen.

Deutsches Sicherungssystem Protektor greift nicht

Um Versicherte im Falle einer Insolvenz eines Lebensversicherers zu schützen, gibt es in Deutschland seit 2002 die Protektor Lebensversicherungs-AG. Ist ein deutscher Lebensversicherer zahlungsunfähig, werden betroffene Verträge von der Protektor Lebensversicherungs-AG übernommen und fortgeführt.

Da die  FWU Life Insurance Lux S.A. ihren Sitz jedoch nicht in Deutschland hat, sondern in Luxemburg, greift die deutsche Sicherungseinrichtung nicht. 

Betroffene können nur abwarten

Die CAA hat das Vermögen der Versicherungsgesellschaft vorerst eingefroren. Für Versicherungsnehmer:innen bedeutet dies, dass  vertragliche Leistungen vorerst nicht ausgezahlt werden. 

Die von der Aufsichtsbehörde ergriffenen Schutzmaßnahmen sollen nach deren Auskunft „eine faire Behandlung der Versicherungsnehmer und Begünstigten gewährleisten“. 

Nun muss der insolvente Lebensversicherer innerhalb eines Monats einen Finanzierungsplan vorlegen, über dessen Genehmigung die Aufsicht dann entscheidet. 

Betroffene Versicherungsnehmer:innen können momentan nur abwarten. Leider können wir nicht sicher sagen, ob es sinnvoll ist, weiterhin Geld in den Vertrag zu investieren. Wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, könnte das die Höchststandsicherungsgarantie gefährden. Wir wissen jedoch nicht, ob diese Garantie überhaupt noch greift. Eine Möglichkeit wäre auch, den monatlichen Beitrag auf das Minimum zu reduzieren. Klären Sie in diesem Fall bitte schriftlich mit der FWU, ob dadurch die Höchststandsicherungsgarantie beeinträchtigt wird.

Aktuelle Informationen gibt es auf den Seiten der CAA und der FMA.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.