Schulportal verbraucherbildung.de mit neuer Ausrichtung

Stand:
Bei der Vermittlung von Verbraucherbildung spielen Schulen eine entscheidende Rolle. Das komplett überarbeitete Portal verbraucherbildung.de des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unterstützt Bildungsinstitutionen und Lehrende durch zielgruppenspezifische Informationen und Angebote.
Drei Schüler arbeiten in der Gruppe, ihre Lehrerin steht mit am Tisch.
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Verbraucherbildung hat das Ziel, aufzuklären und Bewusstsein zu schaffen – für eine selbstbestimmte, verantwortungsvolle und gesundheitsförderliche Lebensführung.

"Gerade in der aktuellen Pandemie, die für Schulen eine besondere Herausforderung ist, gewinnen Fragen der digitalen Bildung, des Datenschutzes, aber auch nach der Rolle von Influencern und Fake News an Bedeutung. Jugendliche beschäftigen sich selbst immer wieder mit Themen wie nachhaltiges Leben, Umweltschutz oder gesunde Ernährung. Das Schulportal bündelt Informationen und Angebote und bietet praktische Unterstützung für Unterricht und Schule", sagt Vera Fricke, Leiterin des Teams Verbraucherbildung des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Angebote für verschiedene Zielgruppen

Mit dem Portal www.verbraucherbildung.de bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine zentrale Anlaufstelle für alle Themenbereiche der Verbraucherbildung. Die komplett überarbeitete Website umfasst neben aktuellen Artikeln und grundlegendem Wissen speziell für unterschiedliche Zielgruppen aufbereitete Informationen: für Lehrerinnen und Lehrer, für Bildungsinstitutionen wie Schulen oder Schulverwaltung und für Bildungspolitik.

Folgende weitere Neuerungen gibt es:

  • Wissen Verbraucherbildung kompakt: Das Angebot umfasst Grundlagenwissen zu Zielstellung, Zielgruppen, Zugängen und bildungspolitischer Verankerung der Verbraucherbildung.
  • Themenseiten: Zu den vier Handlungsfeldern der Verbraucherbildung – Ernährung & Gesundheit; Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht; Medien & Information; Nachhaltiger Konsum & Globalisierung – bündelt das Portal zentrale Anliegen, Informationen und geeignete Unterrichtsmaterialien.
  • Verbraucherbildung vor Ort: Eine interaktive Landkarte zeigt Ansprechpartner, Institutionen und Bildungseinrichtungen rund um Verbraucherbildung im gesamten Bundesgebiet.
  • Materialkompass: Die Initiative Materialkompass, die frei zugängliche Unterrichtsmaterialien zur Verbraucherbildung durch Experten prüft, wurde prominenter in die Website eingebunden und liefert mehr Nutzwert – mit dem Material der Woche und der vereinfachten Möglichkeit, Materialien zur Prüfung einzureichen.
  • Netzwerk Verbraucherschule: Das Netzwerk Verbraucherschule, das engagierte Schulen im Bereich Verbraucherbildung unterstützt und auszeichnet, stellt die prämierten Schulen aus ganz Deutschland und ihre Aktivitäten in übersichtlicherer Form vor und bietet damit neue Impulse für Lehrende.
  • Newsletter Verbraucherbildung kompakt: Der Newsletter informiert monatlich über alle Angebote des Portals und bietet mit Hilfe von Themendossiers Einblicke in aktuelle Fragen rund um Nachhaltigkeit, Finanzen, Ernährung und Medien. Anmeldelink integrieren.
Logo des Portals verbraucherbildung.de

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Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

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