Workshop "Die Verbraucherzentrale stellt sich vor."

Stand:
Bei diesem Workshop lernen die Schüler:innen der Sekundarstufe I die Verbraucherzentrale und ihre Tätigkeitsfelder kennen.

Der Workshop vermittelt den Schülerinnen und Schülern die vielfältige Tätigkeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihren einzelnen Aufgabenbereichen entlang der Instrumente der Verbraucherpolitik.

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Inhalt

Darum geht's

Der Workshop bringt den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Verbraucherzentrale anhand vieler verschiedener Beispiele näher.

Zielgruppe

Klasse 9-10, Niveaustufen G, M und E sowie Gymnasium

Dauer

90min

Voraussetzungen

Der Workshop enthält Phasen der eigenständigen Aufgabenbearbeitung mithilfe von Onlinerecherchen. Die Schülerinnen und Schüler benötigen für den Workshop einen Internetzugang und ein internetfähiges Endgerät.

Hinweise zur Umsetzung

Kosten

Der Workshop ist für Schulen kostenfrei, bei längerer Anreise entstehen ggf. Reisekosten für die Referentin.

Terminvereinbarung

Bitte senden Sie Ihre Terminanfrage an bildung@vz-bw.de unter Angabe der Schulart, Klassenstufe, Teilnehmendenzahl und gewünschten Veranstaltungsort.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.