Buchtitel "Steuererklärung Rentner und Pensionäre 22/23": Pressematerial

Stand:
Steuererklärung für Rentner und Pensionäre
Ratgeber lotst vom Grundfreibetrag bis zur Energiepreispauschale




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Titelbild des Ratgebers Steuererklärung für Rentner 2022_2023Bei der Steuer tickt die Uhr für alle gleich: Auch Rentner und Pensionäre müssen ihre Steuererklärung fürs Jahr 2022 bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt eingereicht haben. Diese Frist gilt, wenn die Erklärung ohne Unterstützung durch einen Steuerberater erstellt wird. Wer also den meist unliebsamen Papierkram noch in Ruhe erledigen will, macht sich jetzt daran: Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/23“ der Verbraucherzentrale führt dabei Schritt für Schritt durch Antragsformulare und -verfahren. Und gibt alles Wissenswertes von Grundfreibetrag bis zur steuerlichen Relevanz der Energiepreispauschale an die Hand.

Zunächst wird erläutert, welche Einkunftsarten es gibt und wie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen ist. Novum: Wenn die Einkünfte der Ruheständler durch die ausgezahlte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro den Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro/2023: 10.908 Euro) überschreiten, wird im Einzelfall erstmalig eine Einkommensteuererklärung erforderlich. Anhand vieler Beispiele werden praktische Tipps gegeben, um Grundfreibetrag, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben geltend zu machen und so die Steuerlast zu drücken. Denn Steuerpflicht heißt nicht immer automatisch „Portemonnaie auf“. Wo Eintragungen vorzunehmen sind wird ebenso erklärt wie die Vorgaben, um die Ausgaben zu belegen. Im Anhang gibt es alle nötigen Steuerformulare im Überblick – vom Hauptvordruck bis zur Anlage Unterhalt.

Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“ hat 240 Seiten und kostet 16,00 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.