Solarthermie für die Heizung bringt doch im Winter nichts, oder?

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Solarthermie-Kollektoren können auch in der Übergangszeit Wärme für die Heizung liefern, weiß unsere Energieberaterin aus Aachen.
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„Wer eine Solarthermie-Anlage plant, sollte nicht nur ans Warmwasser, sondern auch an die Heizung denken", rät Energieberaterin Pia Anderer aus Aachen.

Energieberaterin Pia Anderer aus Aachen

"Vor kurzem fragte mich ein Hausbesitzer um Rat, der seine alte Öl-Heizung austauschen wollte. Er wusste auch schon wie: Seine 25 Jahre alte Niedertemperatur-Heizung sollte einem neuem Gas-Brennwertgerät weichen. Das Warmwasser sollte künftig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach bereitet werden. Dann könne er zumindest im Sommer die Heizung komplett abschalten, meinte der Verbraucher. Auf die Möglichkeit, dass die Solaranlage auch die Heizung unterstützt, wollte er jedoch verzichten. Das lohne sich nicht, argumentierte er. Denn im Winter gebe es ja zu wenig Sonneneinstrahlung. Ein entsprechendes Angebot von seinem Installateur hatte er schon vorliegen. Jetzt wollte der Ratsuchende von mir nur noch wissen, welche Fördermittel er für sein Vorhaben beantragen könnte.

Doch damit war er bereits einen Schritt zu weit. Schon allein aus energetischer Sicht wäre es eine falsche Entscheidung gewesen, auf die Heizungsunterstützung durch die Solarthermieanlage zu verzichten. Zum einen, weil die Kollektoren auch in der Übergangszeit Wärme in das System liefern können und die Solarthermie im Jahresmittel durchaus einen merklichen Beitrag zur Heizungsunterstützung leistet. Dadurch kann der Verbraucher Brennstoffkosten sparen. Denn die Preise für Gas werden ab 2021 allein schon durch die CO2-Abgabe merklich steigen.

Hinzu kommt, dass es für eine andere Art von Anlage, die Gas-Hybridheizung, aktuell beträchtliche Fördermittel gibt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Heizungsanlagen, wenn sie durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Dafür gibt es im vorliegenden Fall einen Zuschuss von 40 Prozent. Neben der Solarthermieanlage beinhaltet die Förderung den Ausbau der Ölheizung und Tanks, die neue Brennwert- Gasheizung, die Kaminsanierung und alle zugehörigen Arbeiten. Hätte sich der Hausbesitzer für das vorliegende Angebot entschieden, hätte er nur für die solare Warmwasseranlage einen BAFA-Zuschuss von 30 Prozent erhalten, die Förderung von 40 Prozent für Warmwasser plus Heizungsanlage wäre ihm verloren gegangen.

Er will sich nun ein neues Angebot vorlegen lassen, das eine Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung beinhaltet. Der Vergleich der beiden Angebote wird zeigen, inwieweit sich die größere Anlage rechnet, wenn der höhere BAFA-Zuschuss hinzukommt und der Verbraucher die eingesparten Brennstoffkosten einkalkuliert."

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.