Low-Carb-Pfanne

Stand:
Eine schnelle Pfanne mit viel Gemüse und Wiener Würstchen.
Off

Zutaten: Für 2 Portionen

2 Zucchini
2 Karotten
3-4 Wiener Würstchen
4 Eier
3 EL Mais
  Öl, Salz, Pfeffer
20 g Ingwer
2 EL neutral schmeckendes Öl
1-2 EL Currypulver
  Salz, Pfeffer, etwas Limettensaft

 

Zubereitung:

  • Die geputzten Zucchini klein würfeln. Die gewaschenen Karotten fein raspeln und die Wiener Würstchen in Scheiben schneiden.
  • Etwas Öl in eine Pfanne geben und die Zucchini, Karotten, Würstchen und den Mais ca. 2 Minuten anbraten. Mit Salz und Pfeffer würzen.
  • Eier in die Pfanne schlagen, gut vermengen und kurz anbraten.


Zubereitungszeit: 15 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.