Das Wichtigste in Kürze:
- Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe.
- Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
- Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Die Versicherung deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab.
Wer braucht welchen Schutz?
Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn sie schützt vor Schäden, die in die Millionen Euro gehen können.
Zu unterscheiden sind folgende Tarife:
- Im Single-Tarif haben nur Sie als Versicherungsnehmer:in Versicherungsschutz.
- Im Familien-Tarif wird der Schutz auf weitere Personen erweitert. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Bei eheähnlichen Gemeinschaften sollte der oder die Partner:in jedoch in der Police erwähnt werden. Kinder sind generell mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.
Für Familien und in festen Partnerschaften mit gemeinsamer Wohnung sind Familien-Tarife in der Regel günstiger als sich einzeln zu versichern.
Die private Haftpflichtversicherung deckt nur den privaten Bereich ab. Wichtig (vor allem für Freiberufler:innen/Selbstständige) kann deshalb zusätzlich noch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sein. Bei einigen Berufszweigen ist außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll.
Zusätzliche Haftpflichtversicherungen sollten unter anderem abschließen:
- Haus- und Grundbesitzer:innen von vermietetem oder unbebautem Grundbesitz
- Tierhalter:innen, beispielsweise von Hunden und Pferden
- Besitzer:innen von Öltanks (Versicherungsschutz alternativ je nach Fassungsvermögen möglicherweise durch Deckungserweiterung der bestehenden Privathaftpflichtversicherung möglich)
- Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen (Versicherungsschutz je nach Beschaffenheit der Anlage möglicherweise durch Deckungserweiterung der bestehenden Privathaftpflichtversicherung möglich)
- Bauherrinen und Bauherren (bei Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von mindestens 100.000 Euro Versicherungsschutz möglicherweise durch Deckungserweiterung der bestehenden Privathaftpflichtversicherung möglich)
- Besitzer:innen von Motor- und Segelbooten, Flugmodellen und Kraftfahrzeugen
- Personen im öffentlichen Dienst, wegen der Möglichkeit von Regressansprüchen des Arbeitgebers
- Jäger:innen
Wann springt die private Haftpflichtversicherung ein?
Aufgabe des Haftpflichtversicherers ist es, im Schadenfall zu prüfen, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Dabei schützt Sie eine Haftpflichtversicherung umfassend:
- Hält der Versicherer sie für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab. Die Haftpflichtversicherung bietet daher einen so genannten "passiven" Rechtsschutz.
- Hält der Versicherer die Forderungen gegen Sie für berechtigt, dann wird er den Schaden bezahlen. Voraussetzung ist, dass kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorliegt – Sie also zum Beispiel nicht mit Absicht (juristisch: Vorsatz) einen Schaden angerichtet haben.
Der/die Geschädigte soll sich an einem Schaden nicht bereichern. Diesen Grundsatz muss der Haftpflichtversicherer verfolgen. Je nach Schaden gelten darum diese Regelungen:
- Bei einem Sachschaden werden immer die Reparaturkosten gezahlt. Ist der Gegenstand nach der Reparatur weniger wert als vorher, gibt es außerdem einen Aufschlag für diese Wertminderung.
- Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert der versicherten Sache erstattet. Der Zeitwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. Als Ersatz für ein gebrauchtes Fahrrad bekäme der/die Geschädigte also so viel Geld, um sich ein ähnlich gutes, gebrauchtes Fahrrad zu kaufen.
- Bei einem Personenschaden können Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für die Linderung der Leiden, ein Ausgleich für berufliche Nachteile, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld, ein Ausgleich für bleibende Schäden (zum Beispiel Rentenzahlungen) und andere Zusatzkosten (zum Beispiel Pflegepersonal) geltend gemacht werden.
Wie hoch sollten Sie sich versichern?
Wichtig ist: Der Versicherer zahlt in den genannten Fällen nur bis zu den im Versicherungsschein genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist der Schaden höher ausgefallen als Sie sich versichert haben, müssen Sie den Rest selbst zahlen.
Achten Sie darum darauf, sich in ausreichender Höhe zu versichern. Als Deckungssumme sollten Sie pauschal mindestens 10 Millionen Euro vereinbaren. Die Versicherung sollte diese Summe in allen drei Bereichen – Personen-, Sach- und Vermögensschäden – abdecken.
Besser – und für nur wenige Euro Mehraufwand zu bekommen – sind Deckungssummen von 50 oder sogar 100 Millionen Euro.
Achten Sie darauf, dass auch die einzelnen Risiken mit ausreichend hohen Summen versichert sind.
Was ist versichert?
Versichert sind die Gefahren des täglichen Lebens. Es besteht unter anderem Versicherungsschutz:
- bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige (nicht nur über die eigenen Kinder, sondern auch über fremde Kinder)