Mahnungen für die angebliche Nutzung von youporn.com

Pressemitteilung vom
Rechtsanwaltskanzlei bestätigt Fälschung
Zahlreiche Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, da sie per Mail eine Mahnung der Wondo GmbH & Co KG erhalten haben.

Rechtsanwaltskanzlei bestätigt Fälschung
Zahlreiche Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, da sie per Mail eine Mahnung der Wondo GmbH & Co KG erhalten haben.

Off

In dieser werden sie aufgefordert, einen Betrag von 207 Euro für die angebliche Nutzung des Internetportals youporn.com zu zahlen. Die Mails werden angeblich im Namen der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel verschickt. Hierbei handelt es sich um gefälschte Mails.

Die Kanzlei Auer Witte Thiel teilt selbst auf ihrer Internetseite mit, dass diese Mails nicht aus ihrem Hause verschickt wurden.

Betroffene sollten sich von der Mahnung keineswegs einschüchtern lassen und den verlangten Betrag nicht zahlen", so Wiebke Cornelius, von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Sie empfiehlt die Mail zu ignorieren und zu löschen.

Für weitere Informationen: 
Klaus Schmiedek | Leiter Fachbereich Recht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.