Anbieterwechsel mit Umsicht planen

Pressemitteilung vom
Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert, worauf es ankommt
Hand mit einem Holzwürfel / Hintergrund Papierschnitt ein Haus und Stecker
Off

Ein Wechsel des Strom‑ und Gaslieferanten ist einfach und ohne das Risiko einer Versorgungsunterbrechung möglich. Dabei müssen vertragliche Kündigungsfristen des bisherigen Anbieters jedoch eingehalten werden. In der Praxis kann es dennoch zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen. Arian Freytag, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, rät dazu, Schritt für Schritt wichtige Punkte für einen Anbieterwechsel zu beachten.

Vergleichsportale nutzen

Vergleichsportale helfen Verbraucher:innen, sich Informationen über existierende Energieangebote zu verschaffen. Die Ergebnisse sind in der Regel nicht vollständig, und in keinem Vergleichsportal werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Arian Freytag, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, empfiehlt deshalb die Suche in mehreren Portalen oder direkt bei bekannten Anbietern. Einen besseren Überblick erhalten Verbraucher:innen, wenn sie mehrere Quellen nutzen. 

Bei der Suche im Vergleichsportal rät Freytag, passende Filter zu setzen. Normalerweise sind Angebote mit einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten sinnvoll. Aktuell steigen Preise für Energielieferungen, deshalb können Angebote mit bis zu zwei Jahren Laufzeit und Preisgarantie ebenfalls emfohlen werden. Wer einen langfristigen Wechsel plant, lässt beim Preisvergleich am besten Bonuszahlungen außen vor. Boni senken zwar den Preis, aber nur im ersten Jahr. Verbraucher:innen sollten außerdem die Suche nicht auf Angebote nur mit Wechselmöglichkeit über das Vergleichsportal oder auf Angebote, die vom Vergleichsportal empfohlen werden, beschränken. 

Für den Angebotsvergleich sind Informationen aus dem bestehendem Vertrag notwendig. Dazu gehören der bisherige Jahresverbrauch und die jährlichen Kosten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Eine gute Übersicht entsteht, wenn die Ergebnisse des Vergleichs in einer Tabelle notiert werden. Geeignete Spalten sind: 

  • Anbieter und Tarifname,
  • Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde,
  • Grundpreis im Jahr und jährliche Gesamtkosten. 

Anschließend lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Anbieter, die in der engeren Auswahl sind. Ein Anruf gibt zusätzlich einen Eindruck von Erreichbarkeit und Kundenservice.

Vertrag abschließen und Zählerstand übermitteln

Für den Vertragsabschluss gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben und Preise. Diese können mitunter von den Angaben auf der Webseite des Anbieters oder im Vergleichsportal abweichen. Der Vertrag kann schriftlich oder elektronisch, zum Beispiel per E-Mail abgeschlossen werden. Der neue Anbieter kann bevollmächtigt werden, den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Am Tag des Anbieterwechsel lesen Verbraucher:innen den Zählerstand ab und übermitteln ihn an:

  • bisheriger Anbieter,
  • neuer Anbieter sowie
  • Netzbetreiber.

Nach Erhalt des neuen Vertrags sollten alle Angaben sorgfältig vor der Unterschrift geprüft werden: Preise, Lieferbeginn, Vertragslaufzeit und Abschläge. Der unterschriebene Vertrag sollte sicher aufbewahrt werden.

Vorsicht bei Haustürgeschäften und unerwünschten Werbeanrufen

Arian Freytag, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, warnt vor Haustürgeschäften und unerwünschten Werbeanrufen. Auf dem Strommarkt gibt es unseriöse Anbieter. Freytag rät, Stromlieferverträge weder an der Haustür noch am Telefon abzuschließen. „Geben Sie keine Zählernummern heraus, weder an der Haustür noch im Telefongespräch“, so der Experte. „Und lassen Sie sich zu keiner spontanen Unterschrift im Hausflur drängen“.

Besonders unerwünschte Werbeanrufe führen immer wieder zu ungewollten Vertragsbesabschlüssen. Ein mündliches „Ja“ am Telefon begründet noch keinen wirksamen Vertrag. Anbieter benötigen eine Bestätigung in Textform. Unseriöse Anbieter lassen sich jedoch stetig neue Tricks einfallen, etwa die so genannte SMS-Masche. Dabei soll im Anschluss an das Telefonat eine unauffällige SMS bestätigt werden. 

Verdacht auf untergeschobene Verträge – unverzüglich handeln

  • Innerhalb von 14 Tagen können Sie einen ungewollt abgeschlossenen Energieliefervertrag widerrufen. Die Kündigungsvollmacht gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen Sie gesondert, falls dieser den Altvertrag kündigen sollte. Den Widerruf senden Sie am besten per Einschreiben.
  • Informieren Sie den Netzbetreiber sowie den bisherigen Anbieter, wenn ein Wechsel ohne Zustimmung erfolgt ist.
  • Melden Sie unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form07ColdCall/node.html

 

Und zum Schluss noch zwei Podcast-Tipps zum „Anbieterwechsel“:

Fragen zum Thema Anbieterwechsel beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren kostenfreien Veranstaltungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Kontakt
Arian Freytag
Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
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