Effizienz macht Ihr Haus fit für die Zukunft

Pressemitteilung vom
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) war ein Lehrstück dafür, was bei Gesetzgebungsverfahren alles schiefgehen kann. Dabei sind die Ab-sichten und Inhalte in den Diskussionen in den Hintergrund geraten. Energieeffizienz bleibt das Gebot der Stunde. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt, welche Maßnahmen tatsächlich zum Energiesparen beitragen.
gemaltes Haus mit Sonne
Energiehaus
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Losgelöst von der Klimaneutralität ist die Wärmepumpe in fast allen Gebäuden gegenüber der veralteten Öl- und Gas-Brennwerttechnik die effizientere Heizung. Dennoch kann der Betrieb insbesondere einer Wärmepumpenheizung durch nachträgliche Wärmedämmungen erheblich sparsamer gestaltet werden.

Außerdem ist ein guter Wärmeschutz auch ein guter Hitzeschutz: Im Winter sorgt eine gute Dämmung dafür, dass Heizenergie gespart wird und die Wandoberflächen wärmer sind. Das sorgt für Behaglichkeit und schützt vor Schimmel. Im Sommer sorgt eine gute Dämmung für angenehm kühle Innenräume und spart gleichzeitig Energie und Geld für den Betrieb einer Kühlung, die insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden immer häufiger zum Einsatz kommt.

  • Woran ist gute Dämmung zu erkennen?

Die jeweiligen Wärmeverluste können mit einer nachträglichen Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie mit dem Austausch alter Fenster und Außentüren um bis zu 90 Prozent reduziert werden. Die Qualität der Dämmung wird vom so genannten U-Wert beschrieben. Je niedriger der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Höchstgrenzen für die U-Werte der Gebäudehülle bei energetischen Sanierungen vor. In der Praxis sind oft bessere Werte erreichbar, als gesetzlich vorgeschrieben sind. In diesen Fällen ist eine finanzielle Förderung möglich.

  • Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?

Wärmedämmungen sind mit erheblichen Investitionskosten verbunden. Dennoch können sie auch wirtschaftlich interessant sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn am Gebäude ohnehin Reparaturen oder Instandhaltungen notwendig werden. Werden etwa die Außenwände im Zuge eines ohnehin erforderlichen neuen Anstrichs mit einer Fassadendämmung versehen, können dafür nur die zusätzlich erforderlichen Ausgaben kalkuliert werden. Die Fassadendämmung gilt als wirksamste Maßnahme der energetischen Sanierung.  

Die nachträgliche Dämmung der Dachschrägen kann sehr kostenintensiv werden, wenn gleichzeitig das Dach neu gedeckt werden soll. Ist der Dachboden unbeheizt, kann anstelle der Dachschrägen die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Das ist deutlich günstiger. Auch die Kellerdecke kann nachträglich gedämmt werden, sofern der Keller nicht beheizt wird. Der Einbau von Wärmedämmungen bei Kellerdecken und auch bei Dachböden kann prinzipiell von Heimwerkern selbst umgesetzt werden.

Grundsätzlich wird mit der Dämmung eines Gebäudes mehr Energie eingespart, als die Produktion des jeweiligen Dämmstoffs verbraucht hat. Damit verhindert Dämmung stets mehr CO2-Ausstoß als sie verursacht. 

  • Das richtige Förderprogramm finden

Wer sein Haus durch eine Sanierung effizienter gestaltet als vom Staat gefordert, kann einen Zuschuss dafür erhalten. Förderfähig sind nachträgliche Wärmedämmungen und der Austausch von Fenstern und Außentüren. Auch die Erneuerung der Heiztechnik z. B. mit einer Wärmepumpe oder einem Wärmenetzanschluss wird finanziell unterstützt. Die Höhe der Zuschüsse liegt bei 15 bis 45 Prozent der Kosten – je nach Maßnahme. Beantragt werden die Zuschüsse online beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Wer ein Eigenheim hat, kann anstelle der Zuschüsse eine Steuerermäßigung beantragen. Über drei Jahre verteilt, beträgt die Ermäßigungen bis zu 20 Prozent der Kosten von energetischen Maßnahmen. Die Höchstsumme beträgt hier 40.000 Euro pro Wohnhaus. Sollte eine energetische Baubegleitung und/oder Fachplanung in Anspruch genommen worden sein, beträgt die Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent.

Fragen zur richtigen Dämmung und zum geplanten Heizungstausch beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de,  in kostenlosen Online-Vorträgen oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Für weitere Informationen:

Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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