Energiespar-Tipps für das Home-Office – Teil 1

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps um im Home-Office Strom zu sparen. In einer dreiteiligen Serie werden Tipps zu verschiedenen Bereichen im Haushalt gegeben, die während des Arbeitens von zuhause stärker beansprucht werden.
Laptop im Homeoffice
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Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt Tipps um im Home-Office Strom zu sparen. In einer dreiteiligen Serie werden Tipps zu verschiedenen Bereichen im Haushalt gegeben, die während des Arbeitens von zuhause stärker beansprucht werden.

Computer: Beim Computer beeinflusst die Bauart und die Leistungsfähigkeit den Stromverbrauch erheblich. So verbraucht ein Standard-Laptop für typische Büroanwendungen während eines achtstündigen Arbeitstages im Dauerbetrieb etwa eine Fünftel Kilowattstunde. Bei einem etwa gleichstarken Desktop-PC (bezeichnet meist ein stehendes Computergehäuse mit einem separat stehenden Bildschirm) darf mit dem dreifachen Verbrauch gerechnet werden. In 6 Wochen Home-Office macht das 2 Euro Stromkosten beim Laptop und 6 Euro beim Desktop-PC. Hoch gerüstete Gamer-PCs sollten nicht über einen längeren Zeitraum im Home-Office verwendet werden. Deren wesentlich höhere Leistungsfähigkeit führt auch bei Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Surfen im Internet zu höherem Verbrauch. Im Vergleich zu einem niedriger ausgestatteten Desktop-PC sollte dieser noch mal 70 Prozent höher, also mit rund 10 Euro in 6 Wochen, kalkuliert werden. In Arbeitspausen sollte jeder PC in den Energiesparmodus versetzt werden, dann verringert sich der Verbrauch bereits deutlich. In den Energieoptionen lassen sich genaue Energiespar-Einstellungen vornehmen. Nachts und bei längeren Arbeitspausen sollte der PC ausgeschaltet werden.

Router: Zu richtigen Großverbrauchern von Strom sind Router geworden. Sie verbinden den PC in der Regel über eine WLAN-Verbindung mit dem Internet. Auch deren Verbrauch lässt sich verringern. Bei vielen Modellen lassen sich die Datenübertragungsfunktionen zeitlich begrenzen und bspw. nachts abschalten. Wer nachts außerdem WLAN-Empfänger (PC, Handy, Smart TV) komplett ausschaltet, verringert damit auch den Stromverbrauch des Routers. Gleiches gilt für Repeater.

Mehrfachsteckdosen: Solange ausgeschaltete elektrische Geräte in der Steckdose stecken, verbrauchen sie Strom. Es ist empfehlenswert abschaltbare Mehrfachsteckdosen zu verwenden und sie auszuschalten, wenn die angeschlossenen Geräte nicht mehr verwendet werden. So genannte Master-Slave-Steckdosen schalten selbsttätig weitere Geräte, z. B. PC-Peripherie vom Netz. Master-Slave-Steckdosen haben aber einen Eigenverbrauch. Dieser liegt bei 1 bis 2 Watt.

Beim Kauf dieser Elektrogeräte sollte auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ geachtet werden. Individuale Stromspartipps gibt die bundesweite Energieberatung der Verbraucherzentrale. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen/Wohnen/Energie

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Wir suchen Verstärkung!

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