Stecker-Solar-Geräte – als Mieter Solarstrom selbst erzeugen

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Mieterinnen und Mietern Stecker-Solar-Geräte zu verwenden und klärt über ihre Nutzungsweise auf.
Sonnenblume und Solarmodul
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Stecker-Solar-Geräte – als Mieter Solarstrom selbst erzeugen
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Mieterinnen und Mietern Stecker-Solar-Geräte zu verwenden und klärt über ihre Nutzungsweise auf.

Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch in der Vergangenheit konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Seit einiger Zeit können nun Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Stecker-Solar-Geräten Strom produzieren. Andere Bezeichnungen für Stecker-Solar-Geräte lauten Balkonkraftwerk und Plug-and-Play-Solar. Hierbei handelt es sich um vergleichsweise kleine Photovoltaik-Systeme, zwischen etwa 1,5 und drei Quadratmeter. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen für die Anbringung oder Aufstellung in Frage. Die Geräte werden möglichst unverschattet zur Sonne (nach Süden) geneigt. Der Anschluss von bis zu 600 Watt an eine spezielle Einspeisesteckdose ist möglich. Der Strom dieser kleinen Stromerzeuger wird meistens im eigenen Haushalt verbraucht. Dadurch wird der Strombezug aus dem Netz und damit die Stromkosten reduziert. Für den geringen Überschuss an eingespeistem und nicht selbst verbrauchtem Strom verzichten die Nutzer in der Regel auf ihre kleine Einspeisevergütung. „Durch ein Stecker-Solar-Gerät habe ich als Verbraucher die Möglichkeit, eigenen Strom aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das ist ein tolles Erlebnis und leistet einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.", erläutert Arian Freytag, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Über den Betrieb eines Stecker-Solar-Gerätes muss der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden. Immer mehr Stromnetzbetreiber vereinfachen die Anmeldung. Verbieten können sie den Betrieb nicht. Damit der Haushaltsstromzähler nicht rückwärts zählt, werden in der Regel herkömmliche Zähler durch die neuen „modernen Messeinrichtungen“ ersetzt, die bis zum Jahr 2032 in allen Haushalten verbaut sein müssen. Ob ein Zweirichtungszähler eingebaut werden muss, ist umstritten und wird von lokalen Stromnetzbetreibern unterschiedlich gehandhabt. Mit einem Zweirichtungszähler werden Strommengen erfasst, die in das Netz eingespeist werden. Die Anschaffungskosten eines Stecker-Solar-Geräts richten sich nach der Größe. Die Preisspanne reicht von wenigen 100 bis etwa 1000 Euro. Die jährliche Stromerzeugung liegt je nach Größe bei etwa 200 bis 500 Kilowattstunden.

Fragen zu Stecker-Solar-Geräten und zum Energiesparen beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale kompetent und anbieterneutral. Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenlos unter: 0800 – 809 802 400.

Terminankündigung:
Online-Vortrag „Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“.
Am  30. September 2020, 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr, kostenlos und interaktiv, Anmeldung hier möglich.

Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

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