Wasserstoff statt Erdgas. Ist das sinnvoll?

Pressemitteilung vom
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest.
Schriftzug CO2 Produktion
Off

Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Vorrangig beziehen sich nicht zuletzt deshalb die neuen Vorgaben des GEG auf die Heizungstechnik. So sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option. Arian Freytag, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, bewertet das Heizen mit Wasserstoff.

Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. Wasserstoff ist dabei Hoffnungsträger, um zukünftig klimaneutral und ohne Ausstoß von Treibhausgasen zu heizen: Mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen, aber eben ohne Erdgas.

Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready" sind und einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden. Fachleute sprechen von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas beimischen könnte. Um ausschließlich oder auch nur zu 65 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell werden keine Heizungen angeboten, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können.

Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Denn, um mit Wasserstoff klimaneutral zu heizen, muss grüner oder blauer Wasserstoff eingesetzt werden. Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten. Und der Bedarf an Wasserstoff wird hoch werden, denn neben Gebäuden wollen auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden. Hinzu kommt, dass bei der Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden müssten.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät insgesamt zur Vorsicht. Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Haus in einem sogenannten „Wasserstoffnetzausbaugebiet“ liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht.

Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist. Außerdem wird eine unabhängige Energieberatung empfohlen, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.

Da bestimmte Industriebereiche auf Wasserstoff angewiesen sind, um klimaneutral zu werden, wird Wasserstoff bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein. Für die Beheizung von Gebäuden existieren ferner andere sinnvolle Alternativen wie zum Beispiel Wärmepumpen.

Was ist grüner und blauer Wasserstoff?

Wasserstoff wird als klimaneutral bezeichnet, weil bei seiner Verbrennung lediglich Wasserdampf entsteht und kein Kohlendioxid (CO2). Die Herstellung von Wasserstoff ist bislang allerdings energieaufwändig und nicht klimaneutral.

Grüner und blauer Wasserstoff sollen im Unterschied dazu klimaneutral produziert werden.

  • Grüner Wasserstoff soll durch Elektrolyse gewonnen werden, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen angetrieben wird.
  • Bei der Herstellung von blauem Wasserstoff, der konventionell aus Erdgas gewonnen werden soll, entsteht zwar das Treibhausgas CO2. Dieses soll aber mittels dem sogenannten „Carbon Capture And Storage-Verfahren (CCS)“ unterirdisch gespeichert werden.

 

Bei Fragen zum Heizungstausch und zur Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für Anfragen der Redaktionen
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.