Wiederholungstermin: Kostenloser Online-Vortrag – Solarstrom von Balkon

Pressemitteilung vom
Wegen großer Nachfrage wiederholt die Energieberatung der Verbraucherzentrale den interaktiven Online-Vortrag zum Thema „Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“.
Sonne Balkon
Off

Wegen großer Nachfrage wiederholt die Energieberatung der Verbraucherzentrale den interaktiven Online-Vortrag zum Thema „Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse“. Eine Anmeldung ist unter: verbraucherzentrale-energieberatung.de/vortraege/ möglich. 

Der Online-Vortrag findet am 28. April von 18:00 bis 19:00 Uhr statt. Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Nun gibt es auch für Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern Möglichkeiten, diesen Strom zu nutzen. Es wird anschaulich geschildert wie Verbraucher mit einem Steckersolar-Gerät eigenen Strom für ihr Zuhause gewinnen können: am Balkongeländer, auf der Terrasse oder an der Hauswand. Der Vortrag richtet sich vor allem an Mieter und Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern. Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Neben den Online-Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale individuelle Beratungen an. Sie findet zurzeit hauptsächlich online und telefonisch statt. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Für weitere Informationen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen/Wohnen/Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.