Rund um energetische Sanierungen von Gebäuden kursieren weiterhin falsche Annahmen und überzogene Werbeversprechen. Sie verunsichern Verbraucher:innen und können zu teuren Fehlentscheidungen führen. Arian Freytag, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, zeigt, welche irreführenden Aussagen immer wieder wirksame und sinnvoll geplante Wärmedämmmaßnahmen verhindern.
Werbe-Mythos 1: „Dämmung spart stets 50 Prozent Energie“
Pauschale Einsparversprechen sind nicht seriös. Wie viel Energie durch Dämmmaßnahmen eingespart werden kann, hängt unter anderem von der Bauweise, Gebäudezustand, Heizsystem und Nutzerverhalten ab. Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind fachlich nicht belastbar. Die Einsparung kann aber vorab rechnerisch ermittelt werden.
Seriöse Einsparnachweise erfordern fachkundige Berechnungen oder praxisnahe Messungen. Allgemeingültige Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind daher irreführend.
Werbe-Mythos 2: „Beschichtung oder Anstrich ersetzen eine Wärmedämmung“
Eine nachträgliche wirksame Wärmedämmung setzt Baustoffe mit nachgewiesen niedriger Wärmeleitfähigkeit und einer definierten Dämmdicke voraus. Typische Dämmstoffe bestehen zum Beispiel aus mineralischen oder organischen Fasern, mineralisch porösen Materialien oder geschäumten Kunststoffen, wobei sich die Materialien je nach Einsatzgebiet unterschiedlich gut eignen.
Dünne Beschichtungen, Fassadenanstriche oder lediglich Folien erfüllen diese Funktion nicht. Sie ersetzen weder eine fachgerecht ausgeführte Dämmung noch erzielen sie vergleichbare Energieeinsparungen. Gegenteilige Behauptungen, die solche Produkte als vollständigen Ersatz für eine Dämmung darstellen, sind fachlich falsch und nicht seriös nachgewiesen.
Werbe-Mythos 3: „Förderung möglich“
Für die finanzielle Förderung energetischer Sanierungen gelten klare Anforderungen. Für nachträgliche Wärmedämmungen wird bei der Dämmwirkung gefordert einen bestimmten Grenzwert des Wärmeverlusts nicht zu überschreiten. Eine gute Wärmedämmung hält diese Anforderung ein. Mit einem lediglichen Anstrich etwa ist das praktisch ausgeschlossen, auch dann, wenn Hersteller mit der Förderung werben.
Gefördert werden nachträgliche Wärmedämmungen unter anderem mit Zuschüssen und günstigen Darlehen durch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)sowie durch Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Alle Förderprogramme setzen klare technische Mindestanforderungen voraus.
Nicht jedes als innovativ beworbene Produkt erfüllt diese Voraussetzungen. Pauschale Hinweise auf eine mögliche Förderung sind missverständlich, wenn sie die Anforderungen verschweigen. Dies betrifft insbesondere Produkte oder Systeme, die keine anerkannte Dämmwirkung im Sinne der Förderprogramme nachweisen.
Arian Freytag, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg- Vorpommern, fasst zusammen, warum Verbraucher:innen bei der energetischen Sanierung auf nachvollziehbare Grundlagen setzen sollten:
„Wer energetisch sanieren möchte, sollte sich zuvor unabhängig beraten lassen. Das hilft, Mythen von Fakten zu trennen und Maßnahmen sinnvoll auf das jeweilige Gebäude abzustimmen. Wer sich nur auf Werbeversprechen verlässt, riskiert viel Geld für sinnlose Maßnahmen auszugeben“.
Fragen zum Thema Wärmedämmung und energetische Sanierung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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Arian Freytag,
Leiter Fachbereich Bauen Wohnen Energie
