Verbraucheraufruf: Preisanpassungen auf dem Fernwärmemarkt

Transparente Preisgestaltung, nachvollziehbare Kennzeichnung der Brennstoffe, den Anbieter wechseln –Verbraucher, die mit Fernwärme heizen, können davon nur träumen. Ausreichende rechtliche Rahmenbedingungen, die den Verbraucher schützen, hat der Gesetzgeber in der Fernwärme bislang nicht eingeführt

Transparente Preisgestaltung, nachvollziehbare Kennzeichnung der Brennstoffe, den Anbieter wechseln –Verbraucher, die mit Fernwärme heizen, können davon nur träumen. Ausreichende rechtliche Rahmenbedingungen, die den Verbraucher schützen, hat der Gesetzgeber in der Fernwärme bislang nicht eingeführt.

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Noch immer verfügen die Betreiber von Fernwärmenetzen in der Regel über eine unregulierte Monopolstellung. Es gibt keine zufriedenstellende Pflicht zur Transparenz und auch keine wirksame kartellrechtliche Preiskontrolle. Das Nachsehen haben die Verbraucher. Denn ein Wechsel des Heizsystems ist aufgrund baulicher Gegebenheiten, hoher Kosten oder Anschlusszwang meist nicht möglich.

In den letzten Jahren wurden durch die Versorger Vertragsänderungen und Preisanpassungen durchgeführt. Mehr als 65% aller Haushalte in Rostock werden mit Fernwärme versorgt und könnten davon betroffen sein.

Daher benötigen wir Ihre Unterstützung für eine Umfrage. Wenn Sie Fernwärmekunde sind, dann interessieren uns Ihre Erfahrungen mit Vertragsänderungen und Preisanpassungen. Wurde Ihr Vertrag von Seiten des Unternehmens schon einmal geändert? Gab es in den letzten drei Jahren eine Preisanpassung, der Sie sich nicht entziehen konnten?

Sie finden die Umfrage als Download hier oder nebenstehend.

Sie  können Sie die Umfrage ausdrucken, ausfüllen und an folgende Beratungsstellen per Post senden: 

Verbraucherzentrale Rostock, Strandstr. 98, 18055 Rostock
Verbraucherzentrale Schwerin, Dr.-Külz-Straße 18, 19053 Schwerin
Verbraucherzentrale Güstrow, Mühlenstraße 17, 18273 Güstrow

Oder kommen Sie persönlich in eine der oben genannten Beratungsstellen.
Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Juristin für Energierecht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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