Vortrag am 06. Mai 2025: Strom erzeugen mit Photovoltaik an der Volkshochschule Rostock

Pressemitteilung vom
Ein Energieberater der Verbraucherzentrale M-V hält am Dienstag den 06.05.2025 um 10:30 Uhr einen Vortrag über die „Stromerzeugung mit Photo-voltaik“. Interessierte können sich online noch anmelden.
Off

Am Dienstag den 6. Mai 2025 findet in der Volkshochschule Rostock ein Vortrag durch den Energieberater der Verbraucherzentrale M-V Herrn Torsten Lembke statt. Das Thema ist das Erzeugen von Strom mittels Photovoltaik-Anlage. 

Wie funktioniert eigentlich eine Photovoltaik-Anlage und worin liegt der Unterschied zwischen Eigenverbrauch im Hausnetz und der Einspeisung ins öffentliche Netz?  Diese Frage kann Herr Lembke, Energieberater der Verbraucherzentrale M-V im 60minütigen Vortrag ausführlich beantworten. Außerdem zeigt Herr Lembke auf, wie man erkennen kann welche PV-Anlage für das eigene Haus geeignet ist und erklärt welche Schritte für die Planung notwendig sind. Über die Instandhaltung und Wartung einer Photovoltaikanlage wird ebenfalls gesprochen. 

Der Vortrag beginnt 10:30 Uhr und dauert ca. 60 Minuten. Im Anschluss bleibt noch genug Zeit um ins Gespräch zu kommen und ggf. offene Fragen zu stellen. Gegen 12:45 Uhr endet die Veranstaltung. Die Anmeldung ist über das Onlineportal der Volkshochschule Rostock möglich. 

Die Vortragsnummer lautet 25H104ET07.

Veranstaltungsort:
Volkshochschule Rostock
Raum 2.L10
Am Kabutzenhof 20 A
18057 Rostock

 

Für Anfragen der Redaktionen:

Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.