Wieder da: Energieberatung in der VHS Bergen/ Rügen

Pressemitteilung vom
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. eröffnet in Zusammenarbeit mit der VHS Bergen wieder einen Anlaufpunkt für Energieberatungen.
Off

Ab dem 02.10.2024 wird an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat der Energie-Experte Peter Dobelstein zu Themen rund um das Energiesparen, erneuerbare Energien bis hin zu Fördermöglichkeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung beraten. Termine können unter 0800 – 809 802 400 oder unter 0381 / 2087050 vereinbart werden. Die Beratung dauert 45 Minuten und ist dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kostenfrei.

Mehr Tipps zum Energiesparen gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Unsere Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, unter 0800 – 809 802 400 oder in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


Für weitere Informationen
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen I Wohnen | Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.