Zahlungsaufforderung der Kuzniarski Energieverwaltung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Zahlungsaufforderungen der Kuzniarski Energieverwaltung
Anscheiben
Off

Verbraucher:innen wenden sich derzeit hilfesuchend an die Beratungsstelle Stralsund wegen einer Zahlungsaufforderung der so genannten Kuzniarski Energieverwaltung. Den Verbraucher:innen wird mitgeteilt, “dass aufgrund Ihres umsichtigen Energieverbrauchs lediglich eine CO2-Abgabe in Höhe von € 79,84 (inkl. Energiesteuer) für das Jahr 2022 fällig wird“. Der Betrag soll innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto bei der Commerzbank überwiesen werden.

Einige Energieversorger in Thüringen haben bereits auf diese neue Betrugsmasche hingewiesen und die Kund:innen gewarnt, den Betrag nicht zu zahlen.

Die Verbraucherzentrale rät:
Sollten Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, lassen Sie sich nicht verunsichern. Informieren Sie gegebenenfalls die Polizei oder lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale beraten. Keinesfalls sollten Sie den geforderten Betrag überweisen.

 

Für weitere Informationen:
Anja Offermann | Beraterin Beratungsstelle Stralsund

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.