Darlehen in Corona-Zeiten

Pressemitteilung vom
Was tun, wenn nach der Stundung noch immer nicht ausreichend Geld da ist?
Taschenrechner
Off

Darlehen in Corona-Zeiten - Was tun, wenn nach der Stundung noch immer nicht ausreichend Geld da ist?

Auch wenn es an einigen Stellen schon so scheint – die wirtschaftlichen Folgen des „Corona-Lockdowns“ sind noch nicht überwunden.

Zügig kam das Hilfspaket der Gesetzgebung in Form des Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie, mit welchem den betroffenen Verbrauchern unter anderem die Möglichkeit zur Stundung der laufenden Raten aus Verbraucherdarlehensverträgen für bis zu 3 Monaten eröffnet wurde. Dieser Zeitraum (April, Mai und Juni 2020) ist abgelaufen und eine Verlängerung der Stundung für Verbraucher hat die Bundesregierung abgelehnt, seit dem 01.07.2020 sind wieder die Kredite zu bedienen.

Trotzdem sind nach wie vor viele Haushalte von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit betroffen und können laufende Kreditraten nicht aufbringen. Was kann man tun?

Umgehend sollte man den Kontakt zu dem Darlehensgeber suchen, die Situation schildern und um Lösungsvorschläge bitten. Eine gute Vorbereitung ist hierfür notwendig, denn der Darlehensgeber muss wissen, welche Summe aufgebracht werden kann, um dies in Vorschlägen zu berücksichtigen. Ob nun eine Stundung (nun aber gegebenenfalls kostenpflichtig), eine Umschuldung oder eine freie Lösung angeboten wird, hängt vom kreditgebenden Unternehmen ab. Lassen Sie sich einen Lösungsvorschlag immer schriftlich geben, so haben Sie die Möglichkeit, diesen zu prüfen.

Ob die erarbeiteten Vorschläge zu Ihnen passen, entscheiden Sie selbst. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. unterstützt Sie gern und prüft mit Ihnen die vorgeschlagenen Lösungen.

 

Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin der Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.