Darlehen in Corona-Zeiten

Pressemitteilung vom
Was tun, wenn nach der Stundung noch immer nicht ausreichend Geld da ist?
Taschenrechner
Off

Darlehen in Corona-Zeiten - Was tun, wenn nach der Stundung noch immer nicht ausreichend Geld da ist?

Auch wenn es an einigen Stellen schon so scheint – die wirtschaftlichen Folgen des „Corona-Lockdowns“ sind noch nicht überwunden.

Zügig kam das Hilfspaket der Gesetzgebung in Form des Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie, mit welchem den betroffenen Verbrauchern unter anderem die Möglichkeit zur Stundung der laufenden Raten aus Verbraucherdarlehensverträgen für bis zu 3 Monaten eröffnet wurde. Dieser Zeitraum (April, Mai und Juni 2020) ist abgelaufen und eine Verlängerung der Stundung für Verbraucher hat die Bundesregierung abgelehnt, seit dem 01.07.2020 sind wieder die Kredite zu bedienen.

Trotzdem sind nach wie vor viele Haushalte von Kurzarbeit oder gar Arbeitslosigkeit betroffen und können laufende Kreditraten nicht aufbringen. Was kann man tun?

Umgehend sollte man den Kontakt zu dem Darlehensgeber suchen, die Situation schildern und um Lösungsvorschläge bitten. Eine gute Vorbereitung ist hierfür notwendig, denn der Darlehensgeber muss wissen, welche Summe aufgebracht werden kann, um dies in Vorschlägen zu berücksichtigen. Ob nun eine Stundung (nun aber gegebenenfalls kostenpflichtig), eine Umschuldung oder eine freie Lösung angeboten wird, hängt vom kreditgebenden Unternehmen ab. Lassen Sie sich einen Lösungsvorschlag immer schriftlich geben, so haben Sie die Möglichkeit, diesen zu prüfen.

Ob die erarbeiteten Vorschläge zu Ihnen passen, entscheiden Sie selbst. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. unterstützt Sie gern und prüft mit Ihnen die vorgeschlagenen Lösungen.

 

Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin der Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.