Reiserücktrittsversicherung

Pressemitteilung vom
Absage wegen „Corona/COVID-19“ ist oft nicht versichert
Corona Karibik
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Die Reiselust der Deutschen ist weltweit bekannt. In diesen Monaten der Corona-Pandemie sind viele Verbraucher verunsichert, ob der für die Sommermonate geplante Urlaub stattfinden soll. Besonders schwer fällt die Entscheidung den Reiselustigen aus den sogenannten Risikogruppen.

Viele Reisewillige wollen nicht das Risiko einer Erkrankung mit COVID-19 während einer Urlaubsreise auf sich nehmen und stornieren ihre gebuchte Reise. Die entstehenden Stornokosten werden über die Reiserücktrittsversicherung eingereicht und man erwartet eine Erstattung. Diese Erwartung wird aber in den meisten Fällen nicht erfüllt, denn eine Urlaubsabsage aus diesen Beweggründen ist im Versicherungsschutz nicht enthalten.

Was ist denn enthalten? 
Detailliert beschrieben sind versicherte Fälle in den Allgemeinen Bedingungen zur Reiserücktrittsversicherung, welche jeder Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrags ausgehändigt bekommen muss. Diese können von Versicherer zu Versicherer variieren.

Der wichtigste Punkt ist die unerwartete schwere Erkrankung. „Unerwartet“ heißt, dass es zuvor keine Anzeichen bzw. keine dem Krankheitsbild entsprechende Vorerkrankung gab. Diese muss durch einen Arzt, eventuell sogar durch einen Facharzt, attestiert werden. Teilweise erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf eine persönliche Absage einer Reise, wenn ein enger Familienangehöriger unerwartet schwer erkrankt oder womöglich verstirbt.

Ebenfalls sind oft akute Ereignisse aus dem persönlichen Umfeld versichert, wenn es unzumutbar ist, an einer Reise teilzunehmen – beispielsweise ein großer Wasserschaden in Ihrem Haushalt.

Unser Tipp:
Setzen Sie sich mit dem Servicecenter Ihres Reiserücktrittsversicherers in Verbindung, wenn Sie eine Reise absagen und die Stornokosten geltend machen möchten. Fast alle Unternehmen haben eine Telefonhotline, mit denen Sie Einzelheiten zügig klären können. Im Rahmen dieser Gespräche wird auch auf Fristen hingewiesen und Empfehlungen zur Vorgehensweise werden gegeben.

Sofern Sie Fragen haben oder auch Beratung zu diesem Thema durch einen unabhängigen Fachberater wünschen, unterstützt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. gern. Infos zur Terminvereinbarung und den Kosten gibt es unter www.verbraucherzentrale-mv.eu oder unter 0381 2087050.

Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin in der Beratungsstelle Rostock

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