Unerwartete Post vom Beitragsservice?

Pressemitteilung vom
Ab dem 10. Januar 2023 werden Verbraucher:Innen möglicherweise einen unerwarteten Brief des Beitragsservices (früher: „GEZ“) im Postkasten finden. Wer in diesem so genannten Klärungsschreiben um Informationen gebeten wird, sollte diese zeitnah erteilen. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin.
DAB RADIO
Off

Hintergrund des Schreibens ist der so genannte Meldedatenabgleich. Alle fünf Jahre gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seine Daten mit den aktuellen Datensätzen der Einwohnermeldeämter ab.  Ziel dieses bundesweiten Meldedatenabgleichs ist es, zu klären, für welche Wohnungen bislang noch kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Alle Verbraucher:Innen, die durch den Meldedatenabgleich keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, werden ab dem 10. Januar 2023 Post vom Beitragsservice erhalten. Sie werden in diesem Brief um eine Rückmeldung gebeten, ob eine Anmeldung notwendig ist oder nicht.

Eine solche Neuanmeldung ist dabei nicht in jedem Fall notwendig: Melden die angeschriebenen Personen zum Beispiel zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird (beispielsweise, wenn Studierende zusammen in eine WG ziehen, für die eine/r der Studierenden bereits den Beitrag zahlt oder wenn ein Paar erstmalig zusammen in eine Wohnung zieht und der Beitrag von einer der zusammenlebenden Personen gezahlt wird), dann ist nach Mitteilung der entsprechenden Beitragsnummer die Sache erledigt und die Daten werden unverzüglich gelöscht.

Bleibt eine Rückmeldung der angeschriebenen Person jedoch aus, verschickt der Beitragsservice zeitnah noch einmal ein Erinnerungsschreiben.

Reagiert die angeschriebene Person allerdings auch hierauf nicht, wird sie durch den Beitragsservice automatisch zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Die betreffende Person bekommt dann ein eigenes Beitragskonto und wird zur Zahlung des Beitrags aufgefordert. Zahlt oder meldet sie sich auch dann nicht, löst dies nachfolgend Mahnungen, einen Bescheid, vielleicht sogar ein Vollstreckungsersuchen aus.

Angeschriebene sollten daher im eigenen Interesse unbedingt zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln.

Bei allen Fragen zum Rundfunkbeitrag werden Verbraucher:Innen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung kostenfrei beraten.

Für weitere Informationen:
Klaus Schmiedek  | Leiter Fachbereich Recht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.