Selbstbestimmt die Vorsorge regeln

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten online Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an.
Notfallkärtchen
Off

Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen – das geht mit dem Online-Service der Verbraucherzentralen. Der Service ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.de/selbstbestimmt erreichbar. Zusätzlich bieten die Verbraucherzentralen Notfallkärtchen zum Selbstausdrucken an. Das Kärtchen hat die Größe einer Scheckkarte und passt gut ins Portemonnaie. Damit können Notarzt oder andere Helfer im Falle des Falles schnell feststellen, ob eine Patientenverfügung oder andere Vorsorgedokumente bestehen.

Mit Hilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen können Verbraucherinnen und Verbraucher interaktiv und Schritt für Schritt eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zusammenstellen.

Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

 „In unseren Beratungen und bei Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass das Interesse insbesondere zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht groß ist. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben vielfach auf halber Strecke stehen. Unser Wunsch ist, dass die interaktive Führung durch die Vorsorgedokumente Hürden abbaut und Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, sich bei diesem wichtigen Thema zu entscheiden.“, sagt Stephan Tietz, Jurist der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich ist das Notfallkärtchen sinnvoll. Auf dem ist für den Fall der Fälle vermerkt, welche Vorsorgedokumente bestehen, wo diese aufbewahrt sind und wie Kontaktpersonen erreicht werden können. Wer das Notfallkärtchen zum Selbstausdrucken nutzen möchte, kann dieses hier herunterladen.

Selbststimmt – die Online-Vorsorgevollmacht der Verbraucherzentralen wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Für weitere Informationen:
Stephan Tietz | Projektverantwortlicher Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.