Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale M-V e.V. erklärt, warum Lakritze künftig wieder Warnhinweise tragen müssen
Lakritz
Off

Die Verbraucherzentrale M-V e.V. erklärt, warum Lakritze künftig wieder Warnhinweise tragen müssen

Rechtslage

Die Angabe „Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ war bis 2013 in Deutschland rechtlich vorgeschrieben, wenn das Produkt mehr als zwei Prozent Salmiak (Ammoniumchlorid) enthielt.

Dann änderte sich die Rechtslage: Durch Angleichung an EU- Recht wurde Ammoniumchlorid als Aromastoff ohne festgelegte Höchstmenge für Süßwaren zugelassen. Der Warnhinweis entfiel somit. Trotzdem kennzeichneten einige Anbieter ihre Produkte weiterhin freiwillig.

„Eine neue Verordnung der Bundesregierung von Oktober 2021 führt nun die Kennzeichnung mit Warnhinweisen wieder ein“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Vorgeschriebene Warnhinweise

Ab einem Salmiakgehalt von mehr 20 Gramm pro Kilogramm ist die Kennzeichnung „Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ verpflichtend. Ab 45 Gramm pro Kilogramm muss der Warnhinweis “Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz“ lauten. Ab einem Gehalt von 80 Gramm Salmiak muss auf der Verpackung stehen „Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“.

Gesundheitsproblematik

Salmiak sorgt für einen salzig-scharfen Geschmack. In größerer Menge beeinträchtigt Salmiak laut Bundesinstitut für Risikobewertung den Ionenhaushalt. Das kann zu Übelkeit, Erbrechen und neuronalen Störungen führen.

Verbrauchertipp

Generell sollte man Lakritz und Salmiakpastillen nur in Maßen verzehren. Im Übermaß genossen können sie den Blutdruck erhöhen und zu Wasserein-lagerungen führen. Dafür ist aber nicht allein der Salmiak verantwortlich, sondern auch der in Lakritz üblicherweise enthaltene Süßholzsaft.

Für weitere Informationen:
Antje Degner, Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.