A oder C? Grün oder gelb?

Pressemitteilung vom
Unterschiedliche Nutri-Scores auf gleichen Lebensmitteln? Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern klärt auf.
zwei pinienverpackungen
Off
  • Beim Nutri-Score handelt es sich um eine fünfstufige Farb-Skala von A bis E auf Lebensmitteln, für die günstige und ungünstige Inhaltsstoffe miteinander verrechnet wurden. 
  • Die Berechnungsmethode für den Nutri-Score wurde geändert. Ab Januar 2026 darf nur noch mit der neuen Methode gearbeitet werden. 
  • Bis dahin können Hersteller, die ihre Produkte zum Zeitpunkt der Änderung bereits mit dem Nutri-Score gekennzeichnet haben, sowohl die alte als auch die neue Methode verwenden. 
  • Vor allem der Gehalt an Zucker, Salz und Ballaststoffen wird bei der neuen Berechnungsmethode strenger bewertet. Dadurch verschlechtert sich der Nutri-Score bei vielen Produkten, einige erhalten aber auch eine bessere Bewertung. 

Seit einigen Monaten fragen Verbraucher:innen immer wieder nach, warum gleiche Produkte unterschiedliche Nutri-Scores tragen. Ihnen fiel beispielsweise auf, dass Olivenöl von unterschiedlichen Anbietern einmal mit dem Nutri-Score B und einmal mit C gekennzeichnet war. Auch bei Nüssen oder Aufbackbrötchen wunderten sich Verbraucher:innen über unterschiedliche Scores, obwohl die Nährwerte und die Zusammensetzung der Produkte nahezu gleich waren. 

 

Was steckt dahinter?

Seit der Einführung des Nutri-Scores 2020 gab es immer wieder Kritik an den Berechnungsgrundlagen. 2023 wurde nachgebessert und die Berechnungsmethode für den Nutri-Score aktualisiert. „Für Unternehmen, die ihre Produkte zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem Nutri-Score kennzeichneten, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2025“, so Sandra Reppe aus dem Fachbereich Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Sie soll verhindern, dass bereits produzierte Verpackungen vernichtet werden müssen. 

Ab 2026 ist nur noch der Nutri-Score auf Basis der neuen Berechnungsmethode erlaubt. „Aufgrund der Übergangsfrist tauchen im Handel für dasselbe Lebensmittel mitunter zwei unterschiedliche Nutri-Scores auf. Dabei können Verbraucher:innen nicht ohne Weiteres erkennen, ob es sich um den alten oder den neuen Nutri-Score handelt“, gibt Sandra Reppe zu bedenken. Lebensmittelunternehmern ist es freigestellt, ob sie Verbraucher:innen darüber informieren, dass sie bereits die neue Berechnungsmethode anwenden.

Was ändert sich?

Für alle Lebensmittelgruppen gilt, dass die Gehalte an Zucker und Salz strenger bewertet werden. Ballaststoffe wirken sich erst ab drei Gramm positiv auf den Nutri-Score eines Lebensmittels aus. Vollkornprodukte heben sich so besser von ballaststoffärmeren Varianten ab. „Bisher konnten Weißbrote schon durch einen geringen Zusatz an Ballaststoffen den Nutri-Score A erhalten und schnitten damit genauso gut wie die ernährungsphysiologisch wertvolleren Vollkornbrote ab“, erläutert Sandra Reppe. Eiweißreiche Lebensmittel werden künftig besser bewertet. Ausgenommen davon ist „rotes Fleisch“. 

Nüsse, Samen, Fette und Öle werden in einer eigenen Kategorie berechnet. Der Energiegehalt und der Gehalt an gesättigten Fettsäuren wird hier anders bewertet als bei anderen Lebensmitteln. Für Nüsse mit vielen ungesättigten Fettsäuren verbessert sich der Nutri-Score dadurch. Auch pflanzliche Öle mit einer günstigen Fettsäurezusammensetzung wie Oliven-, Raps- und Walnussöl schneiden jetzt besser ab.

Mit der Berechnungsmethode für Getränke werden nun alle Produkte berechnet, die man trinken kann - auch Milch, Milchgetränke und Pflanzendrinks. Der Nutri-Score für Milch verschlechtert sich dadurch. Getränke mit einem geringen Zuckergehalt können Verbraucher:innen in Zukunft besser von sehr süßen Getränken unterscheiden. Damit kein Anreiz geschaffen wird, Getränke mit Süßstoffen zu süßen, wirken sich diese beim neuen Nutri-Score negativ aus.

Fazit
Die Anpassungen der Berechnungsmethode für den Nutri-Score ist zu begrüßen. Gleichzeitig sorgt die Übergangsfrist zu Verwirrung bei Verbraucher:innen, wenn sie gleiche Lebensmittel mit unterschiedlichen Nutri-Scores im Handel finden. Außerdem ist nicht erkennbar, ob nach der alten oder neuen Methode gerechnet wurde. Für mehr Klarheit würde eine Information der Hersteller über die verwendete Berechnungsmethode sowie eine möglichst schnelle Umstellung auf den neuen Wert, sorgen. 

 

Hintergrund: Was ist der Nutri-Score und wer ist für die Weiterentwicklung verantwortlich?

Beim Nutri-Score handelt es sich um eine fünfstufige Farb-Skala von einem dunkelgrünen A bis zu einem roten E. Die Kennzeichnung mit dem Nutri-Score ist freiwillig. Für seine Ermittlung werden günstige Inhaltsstoffe (Ballaststoff- und Eiweißgehalt, Anteil an Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten) und ungünstige Inhaltsstoffe (Energiegehalt, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz) des Lebensmittels miteinander verrechnet. Aus diesem Zahlenwert leitet sich der farbige Score ab. Ein Vergleich des Nutri-Scores ist nur innerhalb einer Produktgruppe sinnvoll, zum Beispiel bei verschiedenen Müslis oder verschiedenen Brotaufstrichen.

Deutschland und weitere Länder, die den Nutri-Score befürworten, gründeten einen Lenkungsausschuss und ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium. Im Jahr 2021 konnte die Öffentlichkeit Vorschläge zur Weiterentwicklung des Nutri-Score-Algorithmus einreichen. Das wissenschaftliche Gremium prüfte die Vorschläge und schlug Änderungen für die Berechnung des Nutri-Scores vor. Ende 2023 trat der aktualisierte Algorithmus in Kraft. Auch in Zukunft wird es vermutlich Anpassungen geben.

 

Für weitere Informationen 

Sandra Reppe | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.