Glühwein – Zutaten- und Nährwertangaben ab 8. Dezember verpflichtend

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale MV informiert
Glühwein – in weihnachtlicher Deko
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Glühwein ist in der Adventszeit beliebt. Doch wer im Supermarkt zu dem süßen Getränk greift, erfuhr bisher selten, was er genau trinkt. „Im Gegensatz zu den meisten anderen Lebensmitteln musste Glühwein bisher weder eine Zutatenliste noch eine Nährwerttabelle tragen. Das ändert sich ab 8. Dezember, dann gilt auch hier die Kennzeichnungspflicht“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale MV.

Wie müssen Zutaten und Nährwerte gekennzeichnet sein?

Die Angabe von Zutaten und Nährwerten ist ab 8. Dezember 2023 auch für Wein und weinhaltige Getränke EU-weit verpflichtend. Dies gilt für alle Weine, die nach diesem Datum hergestellt werden. „Allerdings haben die Hersteller die Möglichkeit, diese Informationen auch elektronisch zur Verfügung zu stellen“, sagt Antje Degner. Auf dem Etikett müssen nur der Energiegehalt und die kennzeichnungspflichtigen Allergene angegeben werden. Bei elektronischer Angabe muss jedoch auf der Flasche oder der Verpackung ein Hinweis dazu stehen.

Woraus besteht Glühwein?

Die Zusammensetzung von Glühwein ist in der EU- Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse rechtlich geregelt. Demnach ist Glühwein ein weinhaltiges Getränk, das ausschließlich aus Rot- oder Weißwein gewonnen wird und hauptsächlich mit Zimt und/ oder Gewürznelken gewürzt wird. Der Alkoholgehalt muss zwischen sieben und 14,5 Volumenprozent liegen. Der Zusatz von Zucker oder anderen süßenden Zutaten  sowie bestimmten Farb- und Aromastoffen ist erlaubt.

FAZIT:
Wer wissen möchte, was im Glühwein steckt, kann das in der Zutatenliste und der Nährwerttabelle nachlesen. Dies gilt für weine, die nach dem   8. Dezember hergestellt werden. Einige Hersteller machen die Angaben schon vorher freiwillig.

Für weitere Informationen
Antje Degner | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung
 

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