Märchen und Wahrheiten rund um Lebensmittel

Pressemitteilung vom
Vortrag der Verbraucherzentrale M-V für interessierte Gruppen
Strichmännchen mit Fragezeichen
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Ob gutgemeinte Ratschläge beim Essen, verlockende Werbeversprechen oder Mythen, getarnt als Allgemeinwissen: Um das Thema „Lebensmittel und Ernährung“ ranken sich viele Gerüchte und so manche Unsicherheit. In einem Vortrag der Verbraucherzentrale MV werden spannende Fragen unter die Lupe genommen.

Schokolade macht glücklich. Konfitüre kann man noch essen, wenn man den Schimmel großzügig entfernt. Margarine ist immer rein pflanzlich. Aluminiumfolie ist für alle Lebensmittel geeignet. Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden. Stimmen diese Aussagen oder stimmen sie nicht?

So manche Erkenntnis wird sicher überraschen, zum Schmunzeln bringen und in jedem Fall für mehr Wissen sorgen.

Interessierte Vereine oder Gruppen können sich gern unter der Telefonnummer 0381/ 20 870 17 im Fachbereich Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale M-V melden und den Vortrag buchen.

Für weitere Informationen
Antje Degner | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.