Was bedeutet die Angabe „plastikfrei“ auf Kaugummi?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern informiert, woraus Kaugummi besteht.
Kaugummis auf Teller
Off

Klein, süß, atemerfrischend und im Idealfall zahnfreundlich – Kaugummi ist beliebt. Für den Geschmack sorgen Aromen, Zucker und Süßungsmittel. Auch Emulgatoren, Stabilisatoren, Antioxidationsmittel und Farbstoffe sind häufig in Kaugummi enthalten. Was genau davon drin ist, findet man in der Zutatenliste.

„Der Hauptbestandteil ist jedoch die Kaumasse. Woraus diese besteht, ist nicht kennzeichnungspflichtig“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Was viele nicht wissen: In den meisten Fällen enthält die Kaumasse Kunststoffe auf Erdölbasis, beispielsweise Polyvinylacetat oder Butylkautschuk. Beide sind für den Menschen unverdaulich und gelten als ungiftig. Wenn ein Kaugummi versehentlich verschluckt wird, wird die Kaumasse unverdaut wieder ausgeschieden. Die Kunststoffe sind nicht biologisch abbaubar und verbringen die nächsten Jahrzehnte als Plastikmüll in der Landschaft, wenn sie nicht im Mülleimer entsorgt wurden.

Seit einiger Zeit gibt es Kaugummis auf dem Markt, deren Kaumassen aus natürlichen Rohstoffen hergestellt werden. Eingesetzt werden zum Beispiel Chiclegummi aus dem Milchsaft tropischer Sapotengewächse, Naturkautschuk von Kautschukbäumen oder europäisches Baumharz (zum Beispiel von der Schwarzkiefer).

Allerdings lässt sich mit diesen Naturstoffen der Weltmarktbedarf bisher nicht decken. Außerdem kann man mit plastikfreien Kaugummis keine Blasen machen.


Für weitere Informationen:
Antje Degner, Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kopf aus Glas mit Tabletten und Pillen

Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.