Was ist eigentlich "Detox"-Tee?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern klärt auf
Abnehmtee in der Tasse
Off

Wer kennt sie nicht, die guten Vorsätze – gesünder essen, bewusster einkaufen und abnehmen. Da kommt ein sogenannter „Detox“-Tee gerade recht. Doch was ist das eigentlich? Kann man damit wirklich abnehmen und seinem Körper etwas Gutes tun? 

Was bedeutet Detox?

Detox ist die Abkürzung für Detoxifikation und bedeutet Entgiftung. „Detox“ Produkte sollen laut Herstellern den Körper reinigen, zur Gewichtsreduktion beitragen oder auch das allgemeine Wohlbefinden fördern.

Was ist dran an den Wirkversprechen?             

„Es gibt keinen wissenschaftlichen Hintergrund, dass unser Körper entgiftet werden muss“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Für die Werbeversprechen der Hersteller gibt es keine Nachweise. Die Idee der Schlacken im Körper hält sich hartnäckig. Die Wissenschaft kennt jedoch weder Beweise für ihre Existenz noch ihr schädliches Potenzial. 

Werbung mit „Detox“, auch im Produktnamen, ist seit 2017 verboten. Das hält aber Hersteller nicht davon ab, mit minimalen Änderungen des Begriffes weiterhin zu werben. So findet man Bezeichnungen wie „d-tox“, „freetox“ oder „antitox“.

Woraus bestehen „Detox“-Tees?

In der Regel enthält der Tee Kräuter und andere Bestandteile, die eine entwässernde Wirkung haben. Dies können z.B. Brennnessel, Schachtelhalm, grüner Hafer, Löwenzahn oder Wacholderbeeren sein.

Kann man mit Tee abnehmen?

Wer Gewicht verlieren möchte, muss die Kalorienzufuhr reduzieren und mit Bewegung zusätzlich Kalorien verbrennen. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr mit kalorienfreien Flüssigkeiten, wie z.B. Wasser oder auch ungesüßtem Tee kann beim Abnehmen unterstützen.

FAZIT: MAN BENÖTIGT KEINE TEUREN TEES UM SEINEN KÖRPER VON INNEN ZU REINIGEN. AUSSAGEN ZUR ENTGIFTUNG UND ENTSCHLACKUNG SIND WISSENSCHAFTLICH NICHT NACHGEWIESEN UND SOMIT UNZULÄSSIG.

 

Für weitere Informationen 
Antje Degner | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.