Was steckt im Glühwein?

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zur Kennzeichnung von Zutaten und Nähwerten auf Glühwein
Auswahl von Glühwein auf dem Tisch.
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Gerade in der Adventszeit ist der Glühwein sehr beliebt und gehört für viele zur Tradition. Wer genauer wissen möchte, woraus das begehrte Weinerzeugnis besteht, kann dies durch die neue Kennzeichnungspflicht für Zutaten und Nährwerte erfahren. In einem Marktcheck überprüfte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die Kennzeichnung von 25 Glühweinen.

Ergebnisse des Marktchecks

Glühwein-Etiketten

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hat die Kennzeichnung der Nährwerte und Zutaten auf den Etiketten von rotem und weißem Glühwein, in Flaschen und Tetrapacks, überprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass 17 der 25 Produkte die neuen Angaben zum Energiegehalt und einen QR-Code mit entsprechender Kennzeichnung zu Nährwerten und Zutaten aufweisen. Die Hersteller der übrigen acht Glühweine haben die neuen Regelungen nicht umgesetzt oder die Produkte stammen aus der letzten Saison. Zwei Produkte standen sowohl mit als auch ohne die neue Kennzeichnung auf dem Etikett nebeneinander im Regal. Vereinzelt wurden Zutaten direkt beschrieben, vollständige Zutatenlisten oder Nährwerttabellen wies allerdings kein Etikett auf. Alle Glühweine enthielten Sulfite, welche wie vorgeschrieben als Allergene direkt auf dem Etikett deklariert waren.

Glühwein-Qualitäten   

Die Energiegehalte variierten zwischen 81 und 101 Kilokalorien je 100 Milliliter, abhängig vom Alkoholgehalt, welcher zwischen 9,1 und 12 Volumenprozent lag. Nach dem Scannen des QR-Codes waren Zuckergehalte von 7,5 bis 9,4 Gramm je 100 Milliliter abzulesen. Somit liefert eine Tasse Glühwein bis zu sieben Würfelzucker. Mit Blick auf die Zutatenliste wurden Unterschiede deutlich, denn verschiedene Zucker, Gewürze und Zusatzstoffe waren vertreten. Teilweise kamen sogar mehrere Zuckerarten zum Einsatz. Aromatisiert wurden die Produkte überwiegend mit natürlichen Aromen. Sechs Zutatenlisten beschrieben natürliche Gewürzaromen. Davon benannte nur ein Bioglühweinhersteller die genauen Gewürze auf der Zutatenliste seiner Produkte. Insgesamt wiesen die Bioglühweine kürzere Zutatenlisten auf. Sie enthielten nur eine süßende Zutat und neben Sulfiten keine weiteren Zusatzstoffe. 

Unser Fazit 

Ein Jahr nach Änderung des Weinrechts kann ein Großteil der untersuchten Produkte die neue Kennzeichnungspflicht vorweisen. Durch die Ausnahmereglung, die Zutaten- und Nährwertangaben auch über einen QR-Code angeben zu können, wird den Verbraucher:innen der direkte Produktvergleich beim Einkauf jedoch erschwert. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern sieht die Ausnahmeregelung für Angabe von Zutaten und Nährwerten über den elektronischen Weg als unzureichend an. Unserer Meinung nach werden damit Menschen, die kein Smartphone besitzen ausgeschlossen. Außerdem wird ein direkter Vergleich der Produkte am Supermarktregal erschwert. Verbraucherfreundlicher wäre die direkte Kennzeichnung der Etiketten mit vollständigen Zutatenlisten und Nährwertangaben. So wäre ein schneller Vergleich der Glühweine beim Einkauf gegeben, um bewusste Kaufentscheidungen treffen zu können. 

Tipp: Wer wissen möchte was im Glühwein steckt, kann ihn auch selbst herstellen. So liegen, die Qualität des Grundweins, die Gewürze und der Zuckergehalt in eigener Hand.

Hintergrund

Was ist Glühwein überhaupt?

Glühwein ist ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk. Laut EU-Weinrecht darf Glühwein ausschließlich aus Rot- oder Weißwein, neuerdings auch aus Rosewein gewonnen werden. Verschnitt von Rot- und Weißwein ist ebenso möglich. Der Alkoholgehalt liegt zwischen sieben und 14,5 Volumenprozent. Der Geschmack von Zimt und/oder Nelke muss in jedem Glühwein erkennbar sein. Der Zusatz von Zucker und anderen süßenden Zutaten sowie weiteren Gewürzen und Aromen ist erlaubt. 

Was besagt das neue EU-Weinrecht?

Weine und aromatisierte Weinerzeugnisse wie Glühwein, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, müssen mit Nährwertdeklaration und Zutatenverzeichnis ausgestattet sein. Durch eine Ausnahmeregelung ist, neben den enthaltenen Allergenen, nur der Energiegehalt verpflichtend auf dem Etikett anzugeben. Die vollständigen Informationen über Nährwerte und Zutaten können beispielsweise über einen QR-Code zur Verfügung gestellt werden. Dazu muss es einen Hinweis auf dem Etikett geben, dass Nährwerte und Zutaten online deklariert sind. Mit der neuen Kennzeichnung soll den Verbraucher:innen mehr Transparenz geboten und die Orientierung beim Einkauf erleichtert werden.

Für weitere Informationen 
Nora Röder | Fachbereich Lebensmittel und Ernährung 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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