Wie lange sind geöffnete Haferdrinks noch gut?

Pressemitteilung vom
Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. zur Aufbewahrung von Pflanzendrinks nach dem Öffnen
Tetrapacks in Bogenanordung
Off

Der Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat gezeigt:

  • Haferdrinks sind relativ neue Produkte mit unterschiedlicher Herstellung, Zusammensetzung und Kennzeichnung. Erfahrung mit der Lagerung der geöffneten Verpackung fehlen Verbraucher:innen bei diesen Produkten oft noch.
  • Konkrete Angaben dazu, wie lange geöffnete Haferdrinks noch haltbar und von guter Qualität sind, sind wichtig. Auf den 17 Produkten im Marktcheck waren bei einem Drittel die Angaben noch unbestimmt (wie „rasch verbrauchen“).
  • Auch für die Kühllagerung nach dem Öffnen sind konkrete Temperaturangaben hilfreich. Nur viermal wurde im Marktcheck eine konkrete Temperatur genannt.


Der Marktcheck der Verbraucherzentrale MV zur Aufbewahrung von Pflanzendrinks nach dem Öffnen 2023 am Beispiel der Haferdrinks Barista-Qualität zeigt, wie unterschiedlich Hersteller die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum angeben. Beides sind wichtige Informationen für Verbraucher:innen, nachdem sie die Lebensmittelverpackung geöffnet haben.

Was ist nach dem Öffnen wichtig?

Viele Lebensmittel müssen nach dem Öffnen gekühlt gelagert und schnell verbraucht werden. Die Hersteller sind dann verpflichtet, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen.  Ob und wie sie das tun, liegt in ihrer Verantwortung.

Wie unterschiedlich Hersteller Hinweise zu Kühllagerung und zum Verzehrzeitraum angeben, zeigte schon der umfangreiche Marktcheck „Hinweise zur Aufbewahrung von Lebensmitteln nach dem Öffnen der Verpackung“, den die Verbraucherzentrale MV 2018 durchführte.

Marktcheckergebnisse 2023

Der aktuelle Marktcheck, der diese Hinweise bei Haferdrinks in Barista-Qualität untersuchte, zeigte vor allem, dass die Hinweise noch konkreter werden müssen.

„Für vor dem Öffnen ungekühlte Produkte wie Haferdrinks ändern sich die Aufbewahrungsbedingungen aus unserer Sicht nach dem Öffnen gravierend“, sagt Simone Goetz von der Verbraucherzentrale. „Für Verbraucher sind deshalb konkrete Hinweise zur Kühllagerung und zum Verzehrzeitraum unerlässlich.“

Haferdrinks sind unterschiedlich erzeugte, zusammengesetzte und gekennzeichnete Produkte, anders als die zu ersetzende Milch oder Kondensmilch. Erfahrungen im sicheren Umgang fehlen Verbraucher:innen häufig noch.

Auf allen Haferdrinks Barista im Marktcheck waren ein Verzehrzeitraum und ein Lagerungshinweis zu finden. Bei elf der 17 Haferdrinks wurde eine konkrete Zeitspanne für den Verzehr nach dem Öffnen angegeben. Auf sechs Produkten wurde aber noch ein unbestimmter Begriff genutzt. Unbestimmte Begriffe sind beispielsweise „rasch“ oder „alsbald“. Wenig hilfreich ist auch die Aussage, dass ein Produkt „nur begrenzt haltbar“ ist.

Auch die Hinweise zur Lagerung nach dem Öffnen waren unterschiedlich hilfreich. Nur viermal wurde eine konkrete Temperatur genannt. Ansonsten wurde achtmal auf die Lagerung im Kühlschrank hingewiesen und fünfmal wurde nur unbestimmt von „kühl“ oder „gekühlt“ gesprochen. Für besonders empfindliche Lebensmittel können haushaltsübliche Kühlschranktemperaturen von bis zu 10 °C, wie beispielsweise in Türbereich, zu warm sein. Eine „kühle“ Lagerung könnte für Verbraucher:innen auch bedeuten, dass die Verpackung in ungeheizten Räumen, wie beispielsweise Vorratskammern und Kellerräumen, aufbewahrt werden kann.

„Hilfreich für Verbraucher sind deshalb konkrete Angaben wie „bei +2 bis + 6°C lagern“ oder „innerhalb von 3 Tagen verbrauchen“, betont Simone Goetz.

Den Marktcheckbericht mit allen Ergebnissen können Interessierte auf der Homepage der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. finden.

Fazit
Für Verbraucher:innen sollten die Hinweise für geöffnete Produkte möglichst konkret sein. Das gilt für konkrete Temperaturangaben für die Lagerung nach dem Öffnen und möglichst genaue Zeitangaben, wie lange die Produkte nach dem Öffnen noch verzehrt werden können und ihre Qualität behalten.

 

Für weitere Informationen
Simone Goetz, Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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