Wie viel Luft steckt im Vanilleeis?

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zur Füllmenge und zu Nährwertangaben
Vanilleeis
Off

Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern zur Füllmenge und zu Nährwertangaben

Frühlingssonne und steigende Temperaturen machen Lust auf ein Eis. Ein nichtrepräsentativer Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg- Vorpommern nahm die Kennzeichnung von zehn Vanilleeissorten unter die Lupe. Vorrangig ging es dabei um die Füllmengen- und die Nährwertangaben.

Füllmengenkennzeichnung von Eis
Laut Fertigpackungsverordnung werden die Füllmengen von flüssigen Lebensmitteln nach Volumen, alle anderen Lebensmittel nach Gewicht gekennzeichnet. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. Speiseeis wird wie ein flüssiges Lebensmittel behandelt und die Füllmenge somit nach Volumen, also in Millilitern, gekennzeichnet. 80 Prozent der Hersteller im Test gaben zusätzlich freiwillig auch die Füllmenge in Gramm an. In allen Produkten im Marktcheck steckte ein Luftaufschlag, teilweise bis über 100 Prozent. Durch die eingeschlagene Luft steigt das Volumen und aus 500 Gramm werden schnell 1000 Milliliter. Luft macht das Eis cremig. Jedoch muss die Luft im Zutatenverzeichnis nicht deklariert werden.

Nährwertkennzeichnung
Schwierig wird es für den Verbraucher, wenn auch die Nährwerte, wie z.B. Kalorien-, Zucker- und Fettgehalte, bezogen auf das Volumen angegeben werden. Knapp ein Drittel der Hersteller in der Stichprobe tat dies. Sie gaben die Kalorien nur bezogen auf 100 Milliliter an. Die Verbraucher können diese Angabe nicht nachmessen. Weil aber 100 Milliliter Eis oft nicht mehr als 50 Gramm entsprechen, wirken die Kaloriengehalte vergleichsweise niedrig. 30 Prozent der Hersteller im Test gaben die Nährwerte nur in Bezug auf das Gewicht an. Das macht es dem Verbraucher nicht leicht, Eis unterschiedlicher Hersteller miteinander zu vergleichen. Immerhin 40 Prozent gaben die Nährwerte sowohl für das Gewicht als auch für das Volumen an.

Was ist eine Portion Eis?
Gesetzlich verpflichtend sind die Nährwertangaben nur in Bezug auf 100 Gramm oder auf 100 Milliliter Eis. 80 Prozent der Hersteller machten zusätzlich auch Angaben bezogen auf eine Portion. Dabei fiel auf, dass die gewählten Portionsgrößen der Hersteller sehr stark variierten. Sie lagen zwischen 50 und 86 Gramm und 100 bis 200 Millilitern.  

Herstellerbefragung
Die Eishersteller wurden schriftlich u.a. um Auskunft gebeten, nach welchen Kriterien sie ihre Portionsgrößen festlegen. Mehrfach wurde erklärt, dass die Hersteller sich auf die Standards von Euroglaces (Europäischer Speiseeisverband) beziehen, die eine Portion Eis mit 100 Millilitern bemessen. Keiner der angefragten Hersteller hatte bei der Festlegung seiner Portionsgrößen Verbraucherbefragungen zugrunde gelegt.

Fazit
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg- Vorpommern sieht die Angabe von Portionsgrößen bei Eis als unsinnig an, da Portionsgrößen individuell sehr unterschiedlich sind. Durch die Angabe kleingewählter Portionsgrößen könnte beim Verbraucher ein falscher Eindruck der tatsächlich aufgenommenen Kalorien entstehen. 

Weiterhin wäre es verbraucherfreundlicher, wenn alle Eishersteller sowohl die Füllmengen in Gramm als auch die Nährwertangaben bezogen auf das Gewicht angeben würden, so könnte der Verbraucher Eis unterschiedlicher Hersteller leichter miteinander vergleichen, Nährwerte realistischer einschätzen und eine bewusste Kaufentscheidung treffen.

Für weitere Informationen:
Antje Degner, Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Unsere aktuellen Stellenangebote

Aktuell haben wir folgende offenen Stellen zu besetzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.