Feuchtes Toilettenpapier gehört in den Müll und nicht in die Toilette

Pressemitteilung vom
Das feuchte Toilettenpapier ist fast in jedem Badezimmer vorzufinden. Die meisten entsorgen die feuchten Tücher nach der Benutzung mit dem Spülgang in der Toilette. Durch das Herunterspülen entstehen Umweltprobleme und massive finanzielle Schäden, die schlussendlich vom Verbraucher bezahlt werden mü
Toilette
Off

Das feuchte Toilettenpapier ist fast in jedem Badezimmer vorzufinden. Die meisten entsorgen die feuchten Tücher nach der Benutzung mit dem Spülgang in der Toilette. Durch das Herunterspülen entstehen Umweltprobleme und massive finanzielle Schäden, die schlussendlich vom Verbraucher bezahlt werden müssen.


Da es keine klaren Vorschriften für die Entsorgung, sondern nur Empfehlungen gibt, entsorgen viele Verbraucher das feuchte Toilettenpapier über die Toilette. Die feuchten Tücher sind auf Grund ihrer Zusammensetzung allerdings nicht fürs Abwasser geeignet und sollten nach Benutzung in den Hausmüll geworfen werden. Die Tücher bestehen zum großen Teil aus Textilfasern und nicht aus Papier. Da sich Textilfasern nicht komplett auflösen, gehören sie weder in die Toilette noch in die Kanalisation.


Für die Pumpen in den Kläranlagen sind diese textilen Fasern zunehmend ein Problem. Verstopfte oder verklebte Pumpen müssen häufiger repariert oder sogar erneuert werden. Die Kosten für die Instandsetzung der Pumpen schlagen sich dann auf den Abwasserabrechnungen der Verbraucher nieder.


Am 5. Juni ist internationaler Umwelttag, der perfekte Tag um dem Tipp der Verbraucherzentrale zu folgen und ab sofort die feuchten Tücher über den Müll zu entsorgen.

Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen/Wohnen/Energie
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.