Abbuchung von 89,90 Euro durch die D.I.E. GmbH

Pressemitteilung vom
Ein Verbraucher aus Stralsund stutzte dieser Tage bei Durchsicht seines Kontoauszugs. Ein Unternehmen namens D.I.E. GmbH hatte von seinem Konto 89,90 Euro abgebucht. Eine Erklärung hatte der Verbraucher nicht.
DIE
Off

Ein Verbraucher aus Stralsund stutzte dieser Tage bei Durchsicht seines Kontoauszugs. Ein Unternehmen namens D.I.E. GmbH hatte von seinem Konto 89,90 Euro abgebucht. Eine Erklärung dafür hatte der Verbraucher nicht. Er konnte sich auch nicht erinnern, der D.I.E. GmbH eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Mandat für Lastschriften erteilt zu haben.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um die D.I.E. GmbH aus Monheim am Rhein. Die D.I.E. GmbH – bis vor kurzem noch Ideo Labs GmbH –  betreibt wie ihre Vorgängerin mehrere Flirt- und Dating-Portale. Man kann sich auf den Seiten der D.I.E. GmbH zunächst kostenlos registrieren. Für viele Funktionen benötigt der Nutzer allerdings eine Premium-Mitgliedschaft. Neukunden bietet die Gesellschaft einen Gutschein für 1,00 Euro zum 14-tägigen Test der Premium-Funktionen an. Gibt der Nutzer dann seine Bankverbindung oder Kreditkarte ein, um den einen Euro zu bezahlen, bucht die D.I.E. GmbH in der Folgezeit den Betrag von 89,90 Euro für die Premium-Mitgliedschaft ab. Dass sich nach Ablauf der 14 Tage die Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten umwandelt, bemerken betroffene Verbraucher meist erst mit der Abbuchung.

Unser Tipp: Bereits abgebuchte Beträge können Sie von Ihrer Bank zurückfordern lassen. Erklären Sie schriftlich die Anfechtung und vorsorglich die Kündigung, um künftige Abbuchungen zu verhindern. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis mindestens drei Jahre auf. Sind Sie unsicher oder benötigen Sie Unterstützung, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

 

Für weitere Informationen:
Anja Offermann, Beraterin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.