Abbuchung von 89,90 Euro durch die D.I.E. GmbH

Pressemitteilung vom
Ein Verbraucher aus Stralsund stutzte dieser Tage bei Durchsicht seines Kontoauszugs. Ein Unternehmen namens D.I.E. GmbH hatte von seinem Konto 89,90 Euro abgebucht. Eine Erklärung hatte der Verbraucher nicht.
DIE
Off

Ein Verbraucher aus Stralsund stutzte dieser Tage bei Durchsicht seines Kontoauszugs. Ein Unternehmen namens D.I.E. GmbH hatte von seinem Konto 89,90 Euro abgebucht. Eine Erklärung dafür hatte der Verbraucher nicht. Er konnte sich auch nicht erinnern, der D.I.E. GmbH eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Mandat für Lastschriften erteilt zu haben.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um die D.I.E. GmbH aus Monheim am Rhein. Die D.I.E. GmbH – bis vor kurzem noch Ideo Labs GmbH –  betreibt wie ihre Vorgängerin mehrere Flirt- und Dating-Portale. Man kann sich auf den Seiten der D.I.E. GmbH zunächst kostenlos registrieren. Für viele Funktionen benötigt der Nutzer allerdings eine Premium-Mitgliedschaft. Neukunden bietet die Gesellschaft einen Gutschein für 1,00 Euro zum 14-tägigen Test der Premium-Funktionen an. Gibt der Nutzer dann seine Bankverbindung oder Kreditkarte ein, um den einen Euro zu bezahlen, bucht die D.I.E. GmbH in der Folgezeit den Betrag von 89,90 Euro für die Premium-Mitgliedschaft ab. Dass sich nach Ablauf der 14 Tage die Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten umwandelt, bemerken betroffene Verbraucher meist erst mit der Abbuchung.

Unser Tipp: Bereits abgebuchte Beträge können Sie von Ihrer Bank zurückfordern lassen. Erklären Sie schriftlich die Anfechtung und vorsorglich die Kündigung, um künftige Abbuchungen zu verhindern. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis mindestens drei Jahre auf. Sind Sie unsicher oder benötigen Sie Unterstützung, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

 

Für weitere Informationen:
Anja Offermann, Beraterin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.