„Nur“ 305 Euro statt 760 Euro für angeblich offene Forderungen von Gewinn- und Zeitschriftenverlagen
Ein Verbraucher aus Lübz erhielt per Post eine 1. Mahnung von der E-Net Payment Group (E-Net) mit der Ankündigung zur Zwangsvollstreckung. Angeblich wurden von sämtlichen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen offene Beitragsforderungen an das Unternehmen abgetreten. Das Unternehmen bietet ein Vergleichsangebot von 305 Euro statt 760 Euro an. Das Geld soll innerhalb von drei Tagen auf ein rumänisches Konto überwiesen werden. Ein Überweisungsträger ist bereits angehängt. Das gleiche Vorgehen ist von der BDME Group, bekannt.
Die Verbraucherzentrale warnt: Zahlen Sie nicht und überweisen Sie kein Geld auf das rumänische Konto! Die Firma BDME Group ist unter der auf dem Schreiben angegebenen Handelsregisternummer nicht beim Amtsgericht Bremen registriert.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock