Post von der Staatsanwaltschaft Berlin erhielt unlängst eine Verbraucherin aus Stralsund. Sie sollte sich angeblich des Betruges gemäß § 263 StGB strafbar gemacht haben. Nähere Erläuterungen enthielt das Schreiben, das mit „Anklageschrift“ überschrieben war, nicht, jedoch die Aufforderung, sich zwingend bei der Staatsanwaltschaft in Berlin unter der Telefonnummer 030 921018840 zu melden. Auffällig war zudem, dass das Schreiben persönlich adressiert und mit Geburtsdatum versehen, aber offensichtlich direkt in den Briefkasten eingeworfen worden war, denn Briefmarke und Stempel fehlten. Die Berliner Staatsanwaltschaft warnte bereits im Juli dieses Jahres vor falschen „Anklagen“. Eine Anklage wird nie von der Staatsanwaltschaft, sondern vom zuständigen Strafgericht zugestellt. Auf keinen Fall sollte der Empfänger eines solchen Schreibens die angegebene Telefonnummer anrufen, sondern stattdessen Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
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Anja Offermann, Beraterin