Altes Handy? Zeit für ein Comeback!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen starten Informationskampagne anlässlich der »Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit«
Verbraucherzentrale_Grafik_Umfrage_Altes-Handy-Schublade
Off

Unter dem Motto „Altes Handy? Zeit für ein Comeback!“ rufen die Verbraucherzentralen im Rahmen der »Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit« Verbraucher:innen dazu auf, Smartphones länger zu nutzen und abgelegte Handys weiterzuverkaufen, zu spenden oder fachgerecht zu entsorgen. Die Informationskampagne läuft vom 18. September bis 8. Oktober 2024.

Mehr als 50 Prozent der Deutschen besitzen ein Smartphone, das höchstens 12 Monate alt ist.[1] Werden alte Handys durch neue ersetzt, legen laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen 40 Prozent der Verbraucher:innen diese in eine Schublade, weil sie noch einmal gebraucht werden könnten. Hochrechnungen zufolge lagern rund 210 Millionen ausrangierte Mobiltelefone in deutschen Haushalten.[2]
Dabei haben die technischen Helfer ein wertvolles Innenleben. Viele der verbauten Materialien, davon gut 50 Metalle, werden unter Einsatz von umwelt- und gesundheitsschädlichen Chemikalien gewonnen. Hinzu kommen die energieintensive Produktion und der oft weite Transport der Geräte rund um die Erde. „Deshalb haben Smartphones ein langes Leben und Schubladen-Handys ein Comeback mehr als verdient“, sagt Stephan Tietz von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Handys länger nutzen oder fachgerecht entsorgen

„Wer sein Smartphone länger nutzt, spart Geld, klimaschädliches Kohlendioxid und wertvolle Ressourcen“, fasst Tietz die Gründe zusammen. Außerdem sei die Einrichtung eines neuen Gerätes ziemlich zeitintensiv und für viele Verbraucher:innen oft nervenaufreibend. 

Steht tatsächlich eine Neuanschaffung an, sollten noch funktionsfähige Altgeräte möglichst sofort weiterverwendet werden und nicht ungenutzt zu Hause herumliegen. Sie lassen sich beispielsweise auf Secondhand-Plattformen oder direkt über Kleinanzeigenportale online verkaufen, auch eine Weitergabe an die Handysammlungen gemeinnütziger Organisationen ist möglich. „Wichtig ist jedoch, vorher alle auf dem Smartphone gespeicherten Daten sowie verknüpfte Konten zu löschen und das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen“, rät Tietz.

Kommt weder ein Verkauf noch eine Spende in Frage, sind Mobiltelefone fachgerecht als Elektroschrott zu entsorgen. „Gebrauchte Smartphones gehören nicht in den Hausmüll!“, so Tietz. Für die Abgabe zum Recycling kommen nicht nur Wertstoffhöfe und der Fachhandel in Frage, auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte um die Ecke können Anlaufstellen sein, wenn diese mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

Unternehmen Stärker in die Pflicht nehmen

„Doch nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, auch Unternehmen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Sie sollten nachhaltigen Konsum fördern, anstatt mit gezielten Anreizen den Kauf neuer Smartphones immer weiter zu forcieren“, fordert Tietz. Rund 20 Millionen Smartphones werden jedes Jahr allein in Deutschland verkauft.[3] Die ständige Einführung verbesserter Funktionen wie längere Akkulaufzeiten, schnellere Prozessoren oder neue Displaytechnologien machen den Umstieg auf ein neues Gerät für viele Menschen attraktiv. Tauschprogramme, bei denen für alte Handys Prämien gezahlt werden, um aktuelle Modelle zu vermarkten, schaffen einen zusätzlichen Konsumdruck. Und auslaufende Softwareupdates führen dazu, dass selbst funktionsfähige Handys aus Sicherheitsgründen früher abgestoßen werden als eigentlich nötig. „Erst ab 2025 müssen Hersteller Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf eines neuen Smartphones mindestens fünf Jahre funktonale Updates und Sicherheitsaktualisierungen garantieren“, erklärt Tietz.

Angebote der Verbraucherzentralen

Im Rahmen der »Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit« ab Mitte September zeigen die Verbraucherzentralen Wege für einen nachhaltigen Konsum in Sachen Smartphone auf. Das Angebot umfasst neben Veröffentlichungen auf den Social-Media-Kanälen der Verbraucherzentralen:

 

Die Informationskampagne der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Für weitere Informationen 
Stephan Tietz | Projektverantwortlicher wirtschaftlicher Verbraucherschutz


 [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/514801/umfrage/umfrage-zum-alter-der-genutzten-smartphones-in-deutschland/

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.