Bevorstehende Änderung bei der Zahlung des Rundfunkbeitrages

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern weist auf eine bevorstehende Änderung bei der Zahlung des Rundfunkbeitrags hin. Hier steht in Kürze eine wesentliche Änderung an, welche diejenigen Beitragszahler betrifft, die ihren Rundfunkbeitrag noch per Überweisung (also nicht per Lastschrifteinzug) bezahlen.
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Diese Überweisungszahler haben bislang jeweils zum jeweils nächsten Zahlungstermin eine schriftliche Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice erhalten. Sie müssen bald umdenken. Denn regelmäßige Zahlungsaufforderungen zum jeweils nächsten Zahlungstermin werden in Kürze nicht mehr verschickt. 

Betroffene Beitragszahler werden über diese Umstellung vorab schriftlich informiert und erhalten eine so genannte Einmalzahlungsaufforderung. 

Die Einmalzahlungsaufforderung ist ein einmaliges Schreiben, das dem Beitragszahler seine Zahlungstermine mitteilt, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen. Die individuellen Termine sind fortlaufend – und damit auch in den nachfolgenden Jahren gültig. 

Für die regelmäßige und pünktliche Überweisung der Rundfunkbeiträge ist fortan selbstständig zu sorgen. Es erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung mehr. Erst bei einer Änderung am Rundfunkbeitrag erfolgt eine neue Benachrichtigung.

Wichtig zu wissen ist folgendes: Bis zum Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung ändert sich für Beitragszahler erst einmal nichts. Erst mit Erhalt des Schreibens gilt das Beitragskonto als umgestellt und der Versand der regelmäßigen Zahlungsaufforderungen wird eingestellt.

Beitragszahler, die eine schriftliche Einmalzahlungsaufforderung erhalten haben, müssen jedoch ab sofort Folgendes beachten:

  • Merken Sie sich Ihre Zahlungstermine. Sie sind fortan für Ihr Beitragskonto gültig.
  • Sie erhalten ab sofort keine weiteren regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr. Sie sind für die regelmäßige und pünktliche Überweisung Ihrer Rundfunkbeiträge selbst verantwortlich. Bewahren Sie das Schreiben sorgsam auf.
  • Die Einmalzahlungsaufforderung teilt Ihnen alle Zahlungstermine mit, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen. Sie sind jedoch jährlich wiederkehrend und gelten auch in allen darauffolgenden Jahren.
  • Erst wenn sich an dem allgemeinen Verfahren des Beitragseinzugs etwas ändert, beispielsweise, wenn die Beitragshöhe angepasst wird, erhalten Sie eine neue Benachrichtigung.

Um keine Zahlungstermine zu versäumen, ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren für Verbraucher und Verbraucherinnen das mit Abstand sicherste und bequemste Verfahren für die Zahlung der Rundfunkbeiträge. 

Wenn keine Einzugsermächtigung erteilt werden soll, kann alternativ auch die Einrichtung eines Dauerauftrages sinnvoll sein, um keinen Termin zu verpassen. Gern helfen hier die Banken und Sparkassen bei der Einrichtung. 

Für weitere Informationen
Klaus Schmiedek  
Fachbereichsleiter Recht
 

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