Black Friday und Cyber Monday

Pressemitteilung vom
3 Tipps der Verbraucherzentrale
Sale
Off

Achtung bei zu hohen Rabatten.

Die Schnäppchenjagd ist eröffnet. Überall wird mit den Begriffen Black Friday und Cyber Monday geworben. Doch verbirgt sich hinter dem Angebot wirklich ein Schnäppchen? Um das rauszufinden, sollte der Kunde die Preise in Ruhe und mit Hilfe von Suchmaschinen vergleichen, denn häufig sind die Rabatte  gerade an diesen Aktionstagen „aufgeblasen“.

Wenn z. B. ein Onlineshop eine Waschmaschine von 549 Euro auf 379 Euro reduziert, handelt es sich bei dem angezeigten Ursprungspreis oftmals nicht um den eigentlichen Marktpreis, sondern um die UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers. Der Marktpreis liegt wahrscheinlich ohnehin nur noch bei 399 Euro.

Es gibt kein Widerrufsrecht im stationären Handel.

Waren, die in einem Ladengeschäft gekauft werden, können entgegen der weitläufigen Meinung nicht grundsätzlich umgetauscht werden, denn das 14-tägige Widerrufsrecht gilt hier nicht. Ob und zu welchen Bedingungen (Gutschein oder Geld zurück) Ihnen der Händler ein Umtauschrecht gewährt, entscheidet er allein. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf über die Rückgabemöglichkeiten. Nur wenn die Ware online bzw. telefonisch bestellt wurde, dann besteht in der Regel das 14-tägige Widerrufsrecht.

Vorsicht vor Fake-Shops.

Gerade an besonderen Rabatt-Tagen erhöht sich nochmals die Gefahr, auf einen so genannten „Fake-Shop“ reinzufallen. Noch mehr Onlinehändler werben mit Schnäppchen und Kunden lassen sich von vermeintlich günstigen Angeboten blenden. Fake-Shops sind meist sehr professionell gestaltet, so dass auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass sich dahinter kein echter Händler verbirgt. Ein Blick ins Impressum und in die AGB sollte zu jeder Bestellung dazugehören. Auch das Lesen von Erfahrungsberichten anderer Kunden kann hilfreich sein, bevor der Kaufbutton gedrückt wird.

Die Zahlung sollte - auch wenn der Rabatt noch so attraktiv erscheint - lieber per Rechnung oder per Einzugsermächtigung erfolgen. Bei Letzterer kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden. Wenn der Onlineshop nur Vorkasse anbietet: Finger weg!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act (DMA) zwingt WhatsApp in der EU, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.