Gutscheine zu Ostern

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale MV beantwortet die wichtigsten Fragen. Wegen der Coronavirus-Krise ist es derzeit kaum möglich, für Familie und Freunden kleine Aufmerksamkeiten persönlich zu erwerben, geschweige denn persönlich zu überbringen.
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Verbraucherzentrale MV beantwortet die wichtigsten Fragen

Wegen der Coronavirus-Krise ist es derzeit kaum möglich, für Familie und Freunden kleine Aufmerksamkeiten persönlich zu erwerben, geschweige denn persönlich zu überbringen. Zusätzlich zu den postalischen Ostergrüßen liegt es deshalb für viele Verbraucher nahe, Gutscheine zu versenden. Diese können online erworben werden, aber derzeit u. a. auch als Gutscheinkarten in Postfilialen, Drogerien und Supermärkten. Der Beschenkte kann sich somit seinen Wunsch selbst erfüllen. Doch kann ein Gutschein in bar ausgezahlt werden? Oder wie lange ist ein Gutschein gültig? Was passiert wenn der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst wird?

Kann ich mir den Gutschein auszahlen lassen?
Eine Verpflichtung, den Geldbetrag auszahlen zu lassen, besteht in der Regel nicht. Häufig ergibt sich dies aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Wurde mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart, gilt für kostenpflichtige Gutscheine die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Allerdings beginnt der Zeitraum erst mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Findet man also einen Coupon von 2019 an der Pinnwand, kann man diesen noch bis Ende 2022 einlösen.

Dürfen Gutscheine befristet sein?
Ja. Bei der befristeten Variante reicht es aus, wenn Händler in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Fristen hinweisen. Hier oder direkt auf dem Gutschein finden sich Formulierungen wie zum Beispiel "Einzulösen bis ..." oder "gültig 12 Monate ab Ausstellungsdatum...“. Die Zeiträume dürfen nicht zu knapp bemessen sein. Drei bis sechs Monate sollte man nicht akzeptieren.

Was geschieht, wenn die Frist abgelaufen ist?
Sie können dann zwar den Gutschein nicht mehr einlösen, allerdings vertreten wir die Ansicht, dass der Geldwert des Gutscheins in diesem Fall zurückerstattet werden muss. Zu beachten ist aber, dass der Händler dann seinen entgangenen Gewinn einbehalten darf. Wie hoch dieser entgangene Gewinn ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Gutschein verjährt – was nun?
Wird der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst, muss man auf die Kulanz des Händlers hoffen. Rechtlich gesehen darf er sich weigern, die im Gutschein vereinbarte Leistung zu erbringen.

Kann ein Geschenkgutschein auch teilweise eingelöst werden?
Solange dem Händler diese Teilleistungen zumutbar sind und keinen Verlust für ihn bedeuten, steht dem nichts entgegen. Der Restbetrag kann auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer neuen Gutschrift ausgehändigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung der restlichen Gutscheinsumme besteht allerdings nicht.

Dürfen Gutscheine nur von dem oder der Beschenkten eingelöst werden?
Grundsätzlich ist ein Gutschein übertragbar, so dass er auch von einer anderen Person eingelöst werden kann. Ausnahme: Wenn die entsprechende Leistung aus dem Gutschein ausschließlich auf eine ganz bestimmte Person ausgestellt ist.

Was, wenn der Händler bzw. das Unternehmen insolvent ist?
Haben Sie einen Gutschein bei einem insolventen Händler, können Sie Ihre Forderungen aus dem Gutschein ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur noch zur Insolvenztabelle anmelden.

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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