Auf keinen Fall sofort zahlen, wenn mit der Post eine Inkassoforderung für die Gewinnspielteilnahme bei „Winners 49 & Top 400 & Millionenrente“ ins Haus kommt. Denn beim Rechtsdienstleistungsregister ist der Absender, das Inkassoinstitut CC collection & consulting aus Mönchengladbach, nicht geführt. Die Überweisung des geforderten Betrages soll auf ein Konto in Bulgarien erfolgen.
Im aktuellen Fall wird ein Rostocker seit 2017 regelmäßig einmal im Monat telefonisch wegen einer Gewinnspielteilnahme belästigt. Nun erhielt er erstmals eine Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis, dass Gesprächsaufzeichnungen über einen telefonisch erteilten Auftrag vorliegen. Auffällig sind Rechtschreibfehler in dem Schreiben. Außerdem ist es nahezu identisch mit Zahlungsaufforderungen des Europa Inkasso Service aus dem Jahr 2017. Hier ging es ebenfalls um eine Teilnahme bei einem Gewinnspiel. Die Überweisungen sollten damals allerdings nach Malta gehen.
Ihre Verbraucherzentrale rät:
- Zahlen Sie nicht voreilig, sondern prüfen Sie das Schreiben.
- Lassen Sie sich nicht durch Drohgebärden verunsichern.
- Geben Sie keine weiteren Daten bekannt, indem Sie auf Telefonanrufe reagieren.
- Schicken Sie das beigefügte Formular nicht ausgefüllt zurück.
- Sind Sie unsicher, lassen Sie sich bei der Verbraucherzentrale MV beraten.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock