Vorsicht bei Orange-Farbener Benachrichtigungskarte

Pressemitteilung vom
Zahlreiche Verbraucher erhielten eine orange Benachrichtigungskarte, die als wichtige Mitteilung gekennzeichnet war.
orange Postkarte Front
Off

„Wichtige Mitteilung. Leider konnten wir Sie nicht erreichen.“ In letzter Zeit häufen sich die Meldungen von Betroffenen über orangefarbene Postkarten in ihren Briefkästen mit dieser dringlich erscheinenden Nachricht. Die Empfänger werden darin aufgefordert „innerhalb von 7 Werktagen“ zurückzurufen. Die einzige Kontaktinformation ist eine Telefonnummer. Eine Adresse steht nicht auf der Karte, nur ein Postfach ist angegeben.

„Der Text und die auffällige Farbe können einen schnell verunsichern und Druck aufbauen. Egal, wie dringend die Nachricht auf der Karte erscheint, man sollte Ruhe bewahren und die abgedruckte Nummer nicht anrufen“, sagt Wiebke Cornelius, Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. 

Bei der Verteilung dieser bunten Karten handelt es sich um eine seit Jahren bekannte zwielichtige Masche. Meistens handelt es sich um den Versuch, Menschen in Abo- oder andere Kostenfallen zu locken. 

Für weitere Informationen
Wiebke Cornelius| Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.