Semester- und Ausbildungsbeginn: Was gilt für Studierende und Azubis beim Rundfunkbeitrag?

Pressemitteilung vom
Der Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung stellt für junge Menschen einen entscheidenden ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit dar.
Frau mit einem Kassettenrekorder
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Damit gehen allerdings auch Verpflichtungen einher, wie zum Beispiel die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Dieser ist in Deutschland gesetzlich geregelt und fällt pro Wohnung an (Faustregel: "Eine Wohnung - ein Beitrag!"). 

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern gibt nachfolgend eine kurze Orientierung, welche Regeln für Studierende und Azubis gelten, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft oder bei Bezug von BAföG.

Egal ob Wohngemeinschaft oder Einzelhaushalt – pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von aktuell monatlich 18,36 € zu zahlen. Dabei ist unerheblich, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Ebenfalls ist egal, ob und wie viele Empfangsgeräte wie Radio, Fernseher, Computer oder Smartphone vorhanden sind. Um den Beitragseinzug kümmert sich der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Beitragsservice erhält fortlaufend Meldedaten aus ganz Deutschland. Die Anzahl der Einzelwohnungen sowie deren jeweilige Bewohneranzahl ist daraus aber nicht ablesbar. Liegen zu einer Person neue Meldedaten vor, wird sie schriftlich um Klärung ihrer Beitragspflicht gebeten.

Wer in einer Wohnung die Zahlungen übernimmt, ist unerheblich. Der Beitragszahler erhält eine Beitragsnummer, unter der die Zahlungen erfolgen. Die jeweiligen Lebensumstände entscheiden, ob eine Person beitragspflichtig ist. Hierbei gibt es folgende Konstellationen: 

1.
Lebt eine Person allein oder leistet die Beitragszahlungen für die WG, muss sie dies im schriftlichen Klärungsverfahren mitteilen und selbstständig ihre Wohnung anmelden.

2.
Zahlt bereits ein anderer Beitragszahler die Beiträge, können die Mitbewohner im Klärungsverfahren dessen Beitragsnummer angeben. Nach schriftlichem Erhalt des Aktenzeichens kann die Anfrage zur Beitragspflicht auch online beantwortet werden. Zieht der Beitragszahler in eine neue Wohnung, muss er seine Adressänderung zeitnah dem Beitragsservice mitteilen. 

Wichtig ist: Die Beitragsnummer wird personenbezogen vergeben und ist nicht übertragbar. Sie zieht also mit dem Beitragszahler um. Zurückbleibende Mitbewohner müssen selbst die Wohnung anmelden und fortan unter ihrer eigenen Beitragsnummer zahlen.

Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Der Leistungsbezug muss durch einen entsprechenden Bescheid nachgewiesen werden. Eine solche Befreiung gilt dann auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, nicht jedoch für Mitbewohner/innen. Erst wenn alle Mitbewohner die Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten. Ganz wichtig ist jedoch: Der Antrag muss gestellt werden, ein BAföG-Bezug setzt also nicht automatisch eine Befreiung in Lauf.

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (zum Beispiel einem Auslandssemester) kann man das Beitragskonto befristet abmelden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass die gesamte Wohnung für die Gesamtdauer untervermietet wird. Der Untermieter muss dann in seinem Namen die Wohnung anmelden. Innerhalb einer WG können auch die Mitbewohner die Zahlungen übernehmen.

Abschließend weist die Verbraucherzentrale noch darauf hin, dass alle wesentlichen Anträge beziehungsweise Meldungen beim Beitragsservice auch online gestellt werden können. Die offizielle Seite des Beitragsservices lautet: www.rundfunkbeitrag.de 

Ausschließlich diese Seite sollte für die Kommunikation mit dem Beitragsservice verwendet werden. Im Internet finden sich derzeit viele ähnlich klingende Seiten, deren Nutzung kostenpflichtig ist und die gegenüber der offiziellen Seite des Beitragsservices schlicht keinen Mehrwert bieten.

Fragen rund um den Rundfunkbeitrag können (übrigens nicht nur von Studierenden oder Auszubildenden) kostenfrei über die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern geklärt werden.

Wir wünschen allen Studierenden und Auszubildenden einen erfolgreichen Start! 

 

Kontakt
Klaus Schmiedek  
Fachbereichsleiter Recht

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