Service für Erwachsene – Ihre Rechnung aus Tschechien

Pressemitteilung vom
In den letzten Wochen wendeten sich zahlreiche, männliche Verbraucher an die Beratungsstelle in Stralsund mit der Bitte um Beratung zu Zahlungsaufforderun-gen eines tschechischen Inkassounternehmens.
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In den letzten Wochen wendeten sich zahlreiche, männliche Verbraucher an die Beratungsstelle in Stralsund mit der Bitte um Beratung zu Zahlungsaufforderungen eines tschechischen Inkassounternehmens. Mit der Rechnung, die die Betroffenen per Post oder per SMS erhalten haben, macht das Inkasso eine Forderung für die angebliche Inanspruchnahme von Erotikdienstleistungen am Telefon geltend. Wer der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, erhält schnell die nächste Mahnung mit einem weitaus höheren Betrag. Die Firmen heißen u.a. ARMEX, INOVA Inkasso, ROVITA oder AVIS Inkasso und sind nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Die Aufforderung, den geforderten Betrag per Post bar an das Inkassounternehmen zu schicken, sollte den Empfänger des Schreibens auf jeden Fall misstrauisch machen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von derartigen Schreiben nicht beunruhigen! Nur auf eine Zahlungsaufforderung eines in Deutschland registrierten Inkassounternehmens sollten Sie reagieren und die Berechtigung der Forderung prüfen. Sind Sie unsicher oder benötigen Sie Unterstützung, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

Für weitere Informationen:
Anja Offermann, Beraterin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.