Streik beim Nahverkehr - Gibt es für Verbraucher Ersatzansprüche?

Pressemitteilung vom
Die Angestellten im Nahverkehr streiken für mehr Lohn in Mecklenburg-Vorpommern. Dadurch kommt es immer wieder zu Ausfällen von Bussen und Bahnen. Aus diesem Grund wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale mit der Frage nach Ersatzansprüchen gegen die Unternehmen.
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Streik beim Nahverkehr - Gibt es für Verbraucher Ersatzansprüche?

Die Angestellten im Nahverkehr streiken für mehr Lohn in Mecklenburg-Vorpommern. Dadurch kommt es immer wieder zu Ausfällen von Bussen und Bahnen. Aus diesem Grund wenden sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale mit der Frage nach Ersatzansprüchen gegen die Unternehmen. So fragt Frau S. aus Rostock, ob sie den Preis für ihre Eintrittskarten zu einer Zirkusveranstaltung ersetzt bekommt. Sie konnte diese nicht besuchen, da die Straßenbahn nicht fuhr. Herr K. nahm ein Taxi, um seinen Termin rechtzeitig zu erreichen. Muss das Verkehrsunternehmen die Taxikosten ersetzen? 

Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Recht auf Beförderung beim Nahverkehr. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf die Erstattung von Ersatzkosten für ein anderes Verkehrsmittel oder von Eintrittspreisen für Veranstaltungen. Auch für die Pünktlichkeit am Arbeitsplatz, in der Schule oder den Anschluss für einen Flug oder die Bahn ist jeder selbst verantwortlich.

Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin in Schwerin

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