Vorsicht – Fake-Anrufe

Pressemitteilung vom
In Mecklenburg-Vorpommern mehren sich derzeit die Beschwerden von Verbraucher*innen über überraschende Anrufe von angeblichen Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Berlin. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt ausdrücklich vor dieser Masche.
Telefonhörer
Off

Aktuell versuchen Betrüger erneut, sich den guten Ruf der Verbraucherzentralen zu Nutze zu machen. Nach Angaben der Betroffenen meldet sich eine Anruferin mit „Verbraucherzentrale Berlin“ und gaukelt eine Forderung der Verbraucherzentrale gegen die Angerufenen vor. Diese Forderung beläuft sich angeblich auf ca. 400,00 € und ergebe sich aus einem angeblichen Tätigwerden der Verbraucherzentrale Berlin in Zusammenhang mit Lotto-Abonnements der Verbraucher:Innen.

Fatal ist, dass die Betrüger hierbei auf eine technische Manipulation setzen, das so genannte „Rufnummern-Spoofing“: Auf dem Telefondisplay erscheint zwar die korrekte Rufnummer der Verbraucherzentrale Berlin, die ursprüngliche Nummer des Anrufers wird aber technisch verschleiert.

Wichtig zu wissen: „Die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer rufen niemanden unaufgefordert an.“ erklärt Wiebke Cornelius, Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. „Wir raten dringend davon ab, sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen und persönliche Daten preiszugeben. Am besten ist es, gar nicht erst zu reagieren.“

Für weitere Informationen:
Klaus Schmiedek  | Leiter Fachbereich Recht
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.